Pensioenverzekering

Om ook later van dezelfde levensstandaard te genieten, jezelf én je naasten, voorzie je best (tijdig) een appeltje voor de dorst. Maar wat is voor jou het interessantst: een individuele levensverzekering of pensioensparen? Of allebei? En welke formules heb je allemaal? We zetten het even op een rijtje.

Die Lebensversicherung

Eine Lebensversicherungspolice sichert zwei wesentliche Deckungen ab: Sie bietet ein Kapital im Todesfall des Versicherten vor Ablauf des Vertrags und/oder ein Kapital bei Ablauf im Erlebensfall. Beide Optionen können Gegenstand einer Lebensversicherung sein.

Pensionssparen

Aufgrund der Alterung der Bevölkerung und des niedrigen Beschäftigungsgrads älterer Arbeitnehmer stehen die gesetzlichen Pensionen gegenwärtig unter Druck. Deshalb ist der Aufbau einer Zusatzpension, über den Arbeitgeber oder als Privatperson, notwendig. Das Pensionskapital kann aufgrund der Vermögenslage des Unternehmens oder der Privatperson gebildet werden. Dadurch hat jeder Kunde eine große Auswahl. Die klassischen kapitalbildenden Lebensversicherungen, die Versicherungen Universal Life und Unit Linked, sind die drei häufigsten.

Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherung beinhaltet die Auszahlung eines Kapitals für den Fall, dass der Versicherte vor Ablauf verstirbt. Es gibt drei große Kategorien von Todesfallversicherungen.

Lebensversicherung und Steuersystem

Um das Sparen zum Aufbau einer Zusatzpension zu fördern, haben die Steuerbehörden Steuervorteile für klassische Lebensversicherungen und Versicherungen Universal Life vorgesehen. An Investmentfonds gebundene Lebensversicherungen profitieren nicht von diesen Anreizen.

 

  • Eine Privatperson darf drei Prämien in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben: die Prämie als Steuerbefreiung (max. 2160 Euro für die Einkommen des Steuerjahres 2011, bezogen auf das Berufseinkommen), die Prämie für das Pensionssparen (max. 880 Euro für die Einkommen des Steuerjahres 2011) und der Eigenbetrag im Rahmen einer kollektiven Pensionsvereinbarung (z. B. Gruppenversicherungen).
    Die Steuervorteile betragen wenigstens 30 % und maximal 40 % der bezahlten Prämie (der verbesserte durchschnittliche Steuersatz).
  • Ein Selbständiger kann zudem eine Freie Zusatzpension für Selbständige abschließen. Die Prämie hängt vom Einkommen des Selbständigen ab und beträgt maximal 2.852,89 Euro (Steuerjahr 2011 – ohne Zusatz für soziale Leistungen). Die Prämie ist als Sozialbeitrag steuerlich absetzbar und lohnt sich doppelt: ein steuerlicher Vorteil in Bezug auf den Grenzsteuersatz und eine Senkung der künftigen Sozialbeiträge.
  • Ein Unternehmen als Rechtsperson ist ebenfalls befugt, für seine selbständigen und angestellten Mitarbeiter eine individuelle oder eine kollektive Pensionsvereinbarung zu zeichnen. Das Unternehmen zahlt in diesem Rahmen die Prämien für den Aufbau einer Zusatzpension zugunsten seiner Mitarbeiter. Das Pensionskapital wird infolge der gleichnamigen Regel auf 80 % des letzten Einkommens begrenzt.
  • Ein Unternehmen ohne Rechtsperson darf zugunsten seiner angestellten Mitarbeiter die gleichen Anweisungen treffen. Auch hier gilt die 80%-Regel bei der Begrenzung des Pensionskapitals. Die Prämien darf das Unternehmen als Berufsunkosten absetzen, sodass die steuerpflichtigen Gewinne sinken. 

 

Die Lebensversicherung als Anlage

Lebensversicherungspolicen eignen sich ebenfalls als Kapitalanlageform. Bei dieser Vertragsform tritt der Versicherungsnehmer als Vertragsinhaber auf. Im Todesfall wie im Erlebensfall bei Laufzeitende wird das Kapital ausbezahlt. Der im Vertrag angegebene Begünstigte erhält das vorgesehene Kapital.

Gute Gründe für eine Lebensversicherung als Kapitalanlage

  • Diese Anlageform ermöglicht dem Versicherungsnehmer und dem Begünstigten eine sinnvolle Planung des Nachlasses: Im Todesfall kann er einer bestimmten Person (dem Begünstigten) ein gesichertes Kapital vermachen. Beim Ableben des Versicherten erlangt der Begünstigte einen persönlichen Anspruch auf das Kapital. Konkret: Der Begünstigte erhält das Kapital unter allen Umständen, auch wenn er keine Erbschaft machen würde. 
  • Es steht dem Versicherungsnehmer frei, einen Begünstigten anzugeben oder ihn zu widerrufen.
  • Wenn der Versicherungsnehmer seine Policen beispielsweise bei einem Brand verliert, erhält er auf einfache Anfrage bei der Versicherung beglaubigte Kopien, die den gleichen Wert wie die ursprünglichen Kopien haben.
  • Die Police bietet den Angehörigen finanziellen Schutz. Das Kapital wird den Begünstigten ausgezahlt, unabhängig von der Laufzeit oder dem Zinssatz.
  • Ein weiterer Vorteil gewährt das Steuersystem sowohl für Produkte mit feststehendem Zinssatz als für Lebensversicherungen, die an Investmentfonds gebunden sind. Bei Versicherungsprodukten mit festen Zinssätzen, z. B. Versicherungsbons, ist die Quellensteuer von 15 % vermeidbar, insofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Für fondsgebundene Lebensversicherungen gilt keine Quellensteuer.