Bestuurdersverzekering

De burgerlijke aansprakelijkheidsverzekering auto vergoedt alle slachtoffers van het verzekerde voertuig, behalve de bestuurder, die niet als zwakke weggebruiker geldt. Als je als bestuurder in fout bent, heb je geen recht op een vergoeding. Als je in recht bent, hangen de snelheid en de omvang van je vergoeding af van de houding van de tegenpartij.

Een bestuurdersverzekering vergoedt de bestuurder van het voertuig (geheel of gedeeltelijk) voor de lichamelijke letsels die hij bij een verkeersongeval oploopt, ongeacht of hij in fout of in recht is. Verzekeraars bepalen het bedrag en de premie van de verzekering zelf. Hieronder worden de voornaamste kenmerken voor je samengevat.

Wichtigste Markmale

  • Alle Policen gewähren allen zugelassenen Fahrern Versicherungsschutz. Das sind der Versicherte und seine Familie, aber auch jede andere Person, die ein Fahrzeug fahren darf und einen gültigen Führerschein besitzt. In manchen Fällen ist auch durch Zusatz eine Erweiterung möglich, wobei der Versicherte und seine Familie als Fahrer anderer Fahrzeuge des Haushalts oder jedes beliebigen Fahrzeugs gedeckt sind.
  • Alle Policen enthalten eine Erstattung der medizinischen Kosten, die sich aus dem Unfall ergeben und zu Lasten des versicherten Fahrers gehen, nachdem die Krankenkasse oder die Arbeitsunfallversicherung aufgetreten sind. Die Erstattung ist auf einen vertraglich festgelegten Betrag begrenzt, meistens zwischen 2.500 oder 12.500 Euro. Verschiedene Policen sehen jedoch die volle Erstattung der medizinischen Kosten vor, die zu Lasten des versicherten Fahrers bleiben.
  • Die Basisversicherungspolicen decken die bleibenden Körperschäden, die nach einer medizinischen Behandlung bleiben. Ein Grad der bleibenden Invalidität weist die Schwere der Körperschäden aus. Bei der Entschädigung, die für bleibende Invalidität (BI) gezahlt wird, handelt es sich um eine Pauschale, d. h., der Betrag deckt nicht den vom Opfer erlittenen realen Einkommensverlust. Das Opfer erhält einen Betrag, der dem versicherten Kapital beim Abschluss der Versicherung entspricht, vervielfacht um den vom ärztlichen Gutachter bescheinigten BI-Grad.

Ein Beispiel

Der gezeichnete Versicherungsschutz sieht ein BI-Kapital von 50.000 Euro vor. Infolge eines Unfalls behält der Fahrer eine bleibende Invalidität, die vom ärztlichen Sachverständigen auf 25 % festgelegt wird. Das Opfer erhält eine Entschädigung von 12.500 Euro, unabhängig vom Ausmaß seiner Verluste.

Diese Versicherungspolicen beinhalten darüber hinaus die Auszahlung eines Kapitals im Todesfall des Fahrers. Dieses Kapital wird seinen Angehörigen oder einem Begünstigten ausgezahlt, den dieser in seiner Police angegeben hat. Policen mit zusätzlichen Optionen sehen eine Pauschalentschädigung für weitere Schäden vor, z. B. einen Tagessatz für die Tage der medizinischen Behandlung, an denen der verletzte Fahrer seine Berufsaktivität überhaupt nicht oder nur teilweise ausüben kann. Dieser Zeitraum, „zeitweilige Unfähigkeit“ genannt, wird vom ärztlichen Sachverständigen festgelegt.

Einige Versicherungspolicen bieten die volle Entschädigung der im Todesfall erlittenen Schäden des Fahrers oder seiner Anspruchsberechtigten. Bei diesem Versicherungsschutz werden alle Körperschäden, die der Versicherte oder seine Anspruchsberechtigten nachweisen können, aufgrund der gleichen Kriterien übernommen wie sie von den Gerichten bei der Entschädigung von Verkehrsopfern herangezogen werden. Das können Lohn- und Gehaltseinbußen während der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit, seelische Schäden, bleibende Entstellungsschäden usw. sein. Auch wenn ein Höchstbetrag festgelegt wird, handelt es sich in allen Fällen dennoch um einen sehr hohen Betrag.

Die Dauer der Entschädigungsabwicklung kann schwanken. Bei schweren Verletzungen oder im Todesfall sehen verschiedene Versicherungspolicen Vorschüsse vor, die ausbezahlt werden, bevor der endgültige Schadensbetrag feststeht.

Die Pauschalprämie (Steuern 16,75 %) ist je nach Police unterschiedlich. In der Police ‚Gemeinrecht‘ entspricht die Prämie meistens einem Prozentsatz der Haftpflichtprämie.

Der Mehrwert des Maklers in Versicherungen

Der Makler in Versicherungen wendet seine gesamten Kompetenzen auf, um seinen Kunden fachkundig zu beraten und ihm die Versicherung vorzuschlagen, die seinem Bedarf entspricht. Er kann seinem Kunden beispielsweise eine Entschädigungsform empfehlen, die für dessen berufliches Statut (Pauschal oder Gemeinrecht) von Vorteil ist. Außerdem erklärt er ihm die Entschädigungen, auf die er gemäß seines Vertrags bei einem Schadensfall Anrecht hat. Selbstverständlich bietet er ihm auch den Vertrag mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis an.