• Die Lebensversicherung wird meistens über einen langen Zeitraum (bis 60 oder 65 Jahre) gezeichnet.
  • Die Prämie besteht aus verschiedenen Teilen:
    • Die Sparprämie, die das Pensionskapital bildet. Diese Sparprämie wird individuell kapitalisiert. Das heißt: Bei ihrer Berechnung werden keine Sterbetafeln hinzugezogen, sodass nicht zwischen Männern und Frauen unterschieden wird.
    • Der technische Zins wird vom Versicherer nach eigenem Ermessen bestimmt, darf seit 1999 aber nicht höher als 3,75 % liegen. Der technische Zins kann für künftige Prämien nicht garantiert werden. Was wiederum dazu führt, dass in den Verträgen kein Endkapital angegeben wird.
    • Im Todesfall des Versicherten vor Ablauf geht der gesparte Betrag an die Begünstigten. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit eine zusätzliche Todeskapitalversicherung zu zeichnen. Ihm werden verschiedene Formen angeboten. Der Kunde kann sich beispielsweise dafür entscheiden, im Todesfall ein im Voraus bestimmtes Kapital oder die Vertragsrücklagen auszuschütten, insofern letztere höher ausfallen. Die Prämie für die Zusatzversicherung bei Tod wird dann von den Einzahlungen des Versicherungsnehmers abgehalten.
  • Der Versicherungsnehmer entscheidet frei, was und wie viel er einzahlen will. Er kann den Fonds auch jederzeit wechseln.
  • Der gesparte Betrag kann jährlich um eine Gewinnbeteiligung erhöht werden. Sobald diese Gewinnbeteiligung zuerkannt wurde, gilt sie als erworben.