In Belgien tritt die Aufsichtsbehörde für Finanzielle Dienste und Märkte (FSMA) als Kontrollorgan für die Aktivitäten von belgischen Versicherungsgesellschaften und -vermittlern auf. Als Verbraucher genießen Sie jederzeit gesetzlichen Schutz. Alle Versicherungsvermittler haben diese Bedingungen einzuhalten.

  • Ihr Makler in Versicherungen muss die erforderlichen professionellen Kenntnisse vorlegen und eine ausreichende finanzielle Rücklage garantieren.
  • Er muss seine Fähigkeit und seine professionelle Zuverlässigkeit unter Beweis stellen.
  • Er muss gegen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  • Er darf nicht an der Förderung, Abschließung oder Ausführung von Versicherungsverträgen teilnehmen, die gegen die gesetzlichen, vorschriftsmäßigen und als von allgemeinem Interesse geltenden Bestimmungen des belgischen Rechts verstoßen, wenn es sich um abgeschlossene Verträge mit einer Versicherungsgesellschaft handelt, die in Belgien nicht zugelassen ist.
  • Er kann mit anerkannten und zugelassenen Unternehmen verhandeln, in Anwendung des Gesetzes vom 9. Juli 1975 über die Kontrolle der Versicherungsunternehmen.
  • Er kann eine jährliche Registrierungsgebühr festlegen.