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Bauen Sie als Selbstständiger klug zusätzlich Pension auf

Bauen Sie als Selbstständiger klug zusätzlich Pension auf

Wie können Sie als Selbständige oder Unternehmensleiter zusätzliche Pension aufbauen: Welche Optionen haben Sie?

Die gesetzliche Pension einer selbständigen Person liegt oft deutlich unter dem Betrag, der notwendig ist, um nach dem Berufsleben komfortabel zu leben. Für viele Selbständige und Unternehmensleiter ist es daher sinnvoll, rechtzeitig eine ergänzende Pension aufzubauen.

Glücklicherweise gibt es verschiedene steuerlich vorteilhafte Lösungen. Es ist allerdings nicht immer einfach zu wissen, welche Form am besten zu Ihrer Situation passt. Ein Versicherungsmakler kann Sie dabei begleiten und berechnen, welche Kombination für Sie am interessantesten ist.

Warum eine ergänzende Pension wichtig ist

Die durchschnittliche Pension einer selbständigen Person reicht oft nicht aus, um nach der Pensionierung denselben Lebensstandard beizubehalten. Neben den üblichen Lebenshaltungskosten möchten Sie vielleicht auch reisen, Ihre Wohnung anpassen, Ihren Kindern oder Enkelkindern helfen oder einfach finanziell etwas Spielraum behalten.

Deshalb fördert der Staat Selbständige und Unternehmensleiter dabei, selbst eine ergänzende Pension aufzubauen. Das geschieht über sogenannte Pensionsversicherungen der zweiten Säule. Diese bieten nicht nur zusätzliches Kapital für später, sondern bringen auch heute schon steuerliche Vorteile.

Außerdem lassen sich diese Formen oft mit individuellem Pensionssparen und Langzeitsparen kombinieren.

Die Freie Ergänzende Pension für Selbständige (VAPZ)

Die Freie Ergänzende Pension für Selbständige, kurz VAPZ, ist für viele Selbständige der erste Schritt beim Aufbau einer ergänzenden Pension.

Grundsätzlich kann jede selbständige Person ein VAPZ abschließen, mit oder ohne Gesellschaft. Auch Selbständige im Nebenberuf können sich in bestimmten Fällen anschließen, vorausgesetzt, sie zahlen Sozialbeiträge, die denen einer selbständigen Person im Hauptberuf gleichwertig sind.

Die Prämie ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Dadurch sinkt Ihr steuerpflichtiges Einkommen und Sie zahlen in der Regel auch weniger Sozialbeiträge. Der steuerliche Vorteil hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.

Das Endkapital zum gesetzlichen Pensionsalter wird nach dem Prinzip der fiktiven Rente besteuert, nachdem Sie einen INAMI-Beitrag (3,55 %) und einen Solidaritätsbeitrag (von 0 bis 2 %) bezahlt haben. Das bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz (3,50 % bis 5 %, je nach Alter zum Zeitpunkt der Auszahlung) des Kapitals während 10 oder 13 Jahren in der Personensteuer besteuert wird.

Gewöhnliches VAPZ oder soziales VAPZ?

Neben dem gewöhnlichen VAPZ gibt es auch ein soziales VAPZ. Dieses bietet zusätzlich zum Pensionsaufbau weiteren Schutz, wie zum Beispiel:

  • eine Todesfalldeckung;
  • ein Ersatzinkommen bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität;
  • Befreiung von der Prämienzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität.

Ein soziales VAPZ erlaubt in der Regel eine höhere Prämie als ein gewöhnliches VAPZ, aber die genauen Höchstgrenzen werden jährlich angepasst. Lassen Sie daher immer berechnen, wie viel Sie maximal steuerlich vorteilhaft einzahlen können.

Sind Sie Selbständige Person mit Gesellschaft?

Wenn Sie über eine Gesellschaft arbeiten, gibt es zusätzliche Möglichkeiten.

Ihre Gesellschaft kann zum Beispiel die Prämie Ihres VAPZ in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung bezahlen. Sie behalten dann den steuerlichen Vorteil, ohne dass Ihr Nettogehalt direkt sinkt. Beachten Sie jedoch, dass dies als Vorteil jeder Art angesehen werden kann.

Außerdem können Sie, wenn Sie ein regelmäßiges monatliches Gehalt beziehen, auch eine Individuelle Pensionszusage (IPT) abschließen.

Die Individuelle Pensionszusage (IPT)

Eine IPT ist eine interessante Form für selbständige Unternehmensleiter mit einer Gesellschaft. Die Prämien werden von der Gesellschaft bezahlt und sind grundsätzlich als Betriebsausgaben absetzbar, vorausgesetzt, die sogenannte 80 %-Regel wird eingehalten.

Diese Regel besagt, dass Ihre gesetzliche Pension und Ihre ergänzenden Pensionen zusammen, umgerechnet in eine jährliche Rente, nicht höher sein dürfen als 80 % Ihres durchschnittlichen Einkommens der letzten Jahre.

Die Berechnung dieser 80 %-Regel ist komplex. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Gehalt, Ihrer Laufbahn, Ihrer gesetzlichen Pension und den bereits aufgebauten Pensionsreserven. Eine korrekte Berechnung durch einen Versicherungsmakler ist daher sehr zu empfehlen.

Wie wird eine IPT besteuert?

Am Ende des Vertrags erhalten Sie ein Pensionskapital. Wenn dieses Kapital zum gesetzlichen Pensionsalter ausgezahlt wird und Sie bis dahin beruflich aktiv geblieben sind, gilt in der Regel ein günstiger Steuersatz. In anderen Situationen kann die Besteuerung höher ausfallen.

Außerdem gibt es auch soziale Abzüge, wie den LIKIV-Beitrag und den Solidaritätsbeitrag.

Sind Sie selbständig ohne Gesellschaft?

Selbständige ohne Gesellschaft können neben dem VAPZ auch die Pensionszusage für Selbständige (POZ) nutzen.

Die POZ ist für Selbständige in einem Einzelunternehmen gedacht, die zusätzlich zu ihrem VAPZ mehr Pension aufbauen möchten. Sie erhalten eine Steuerermäßigung auf die eingezahlten Prämien, sofern auch hier die 80 %-Regel eingehalten wird.

Bei der Auszahlung zum gesetzlichen Pensionsalter wird das Kapital steuerlich vorteilhaft besteuert, ergänzt durch die üblichen Sozialbeiträge und die Gemeindesteuer.

VAPZ, IPT oder POZ: Was wählen Sie am besten?

Welche Lösung am geeignetsten ist, hängt von Ihrem Status und Ihrer finanziellen Situation ab.

Im Großen und Ganzen:

  • VAPZ: geeignet für Selbständige mit oder ohne Gesellschaft;
  • Soziales VAPZ: interessant, wenn Sie neben dem Pensionsaufbau auch zusätzlichen Schutz wünschen;
  • IPT: für Unternehmensleiter mit einer Gesellschaft und einem regelmäßigen Gehalt;
  • POZ: für Selbständige ohne Gesellschaft, die zusätzlich zum VAPZ eine ergänzende Pension aufbauen möchten.

Oft ist auch eine Kombination möglich. Gerade deshalb ist eine persönliche Beratung wichtig.

Zweig 21, Zweig 23 oder eine Kombination

Ergänzende Pensionsversicherungen können auf verschiedene Weise gestaltet werden.

Eine Versicherung Zweig 21 bietet mehr Sicherheit, mit garantierter Rendite und gegebenenfalls Gewinnbeteiligung. Das passt zu Personen, die das Risiko begrenzen möchten.

Eine Versicherung Zweig 23 ist an Investmentfonds gekoppelt. Es gibt keine garantierte Rendite, aber die Chance auf eine höhere Rendite auf lange Sicht. Im Gegenzug tragen Sie auch ein höheres Risiko.

Manchmal ist auch eine Kombination möglich. In der Praxis spricht man dann oft von einer gemischten Lösung, bei der Sicherheit und Renditepotenzial kombiniert werden.

Zusätzlicher Schutz während Ihrer Laufbahn

Der Aufbau einer ergänzenden Pension betrifft nicht nur später. Sie können oft auch zusätzliche Garantien einschließen, wie zum Beispiel:

  • Deckung bei Todesfall;
  • Schutz bei Arbeitsunfähigkeit;
  • Prämienbefreiung bei Krankheit oder Invalidität.

So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Familie und Ihr Unternehmen.

Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsmakler begleiten

Die steuerlichen Regeln, Prämienhöchstgrenzen und Berechnungen unterscheiden sich je nach Ihrem Status, Einkommen und den bereits aufgebauten Pensionsansprüchen. Eine Standardberechnung online vermittelt nur selten das vollständige Bild.

Ein Versicherungsmakler hilft Ihnen dabei,:

  • Ihren aktuellen Pensionsaufbau zu erfassen;
  • die richtige Form oder Kombination zu wählen;
  • die steuerlichen Vorteile korrekt zu nutzen;
  • die 80 %-Regel richtig berechnen zu lassen;
  • Ihren Pensionsaufbau auf Ihr Risikoprofil abzustimmen;
  • bei Bedarf zusätzlichen Schutz vorzusehen.

Wer rechtzeitig die richtigen Entscheidungen trifft, kann Steuern sparen und zugleich eine komfortablere Pension aufbauen. Eine Beratung nach Maß ist dabei kein Luxus, sondern ein kluger Schritt in Richtung finanzielle Ruhe.

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