
Cohousing – oder Zusammenwohnen mit Freunden – ist eine Wohnform, die immer häufiger vorkommt, insbesondere bei jungen Menschen. Teilen Sie mit Freunden eine Mietwohnung, in der sich alle Räume unter demselben Dach befinden? Dann ist es wichtig, auch Ihre Versicherungen gut aufeinander abzustimmen.
Einige Versicherer bieten heute spezifische Produkte für Cohousing an. Neben den klassischen Deckungen vereinfachen sie auch die administrative Verwaltung. Denken Sie zum Beispiel an eine reibungslose Regelung bei einem Wohnungswechsel eines Mitbewohners oder an eine praktische Handhabung der monatlichen Zahlungen.
In den meisten Fällen wird eine einzige Wohn‑/Brandversicherung abgeschlossen, die sowohl die Mieterschadenhaftpflicht als auch den Hausrat (Inboedel) abdeckt. Die Mieterschadenhaftpflicht ist für Mieter nämlich obligatorisch. Wenn die Police auf den Namen aller Bewohner gesetzt wird, sind alle gemeinsam dafür verantwortlich, die Versicherung korrekt abzuschließen und zu bezahlen.
Ist es nicht möglich, mehrere Namen in der Police anzugeben? Bitten Sie dann darum, die Mitbewohner durch eine separate Klausel aufzunehmen. So vermeiden Sie Diskussionen und sind sicher, dass alle korrekt versichert sind.
Möchten Sie darüber hinaus auch Ihre persönlichen Gegenstände zusätzlich schützen? Dann können Sie hierfür eine separate Police abschließen. Unser Rat: Sorgen Sie dafür, dass sowohl die gemeinsame Brandversicherung als auch eventuelle individuelle Hausratversicherungen beim selben Versicherer laufen. Das verhindert unangenehme Diskussionen im Schadensfall.
Und wie sieht es mit der Familien‑Haftpflichtversicherung aus?
Bei einer klassischen Familienpolice werden alle Bewohner als eine Familie angesehen. Schäden, die sie Dritten zufügen, sind dann versichert. Beachten Sie jedoch: Eine Familien‑Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden an Dritten ab.
Möchten Sie außerdem, dass versehentliche Schäden zwischen Mitbewohnern untereinander erstattet werden? Dann muss jede Person eine eigene Familien‑Haftpflichtversicherung abschließen – es gibt jedoch heute auch Tarife auf dem Markt, die Schäden zwischen Bewohnern ausdrücklich in den Deckungen berücksichtigen.
Einige Versicherer sehen darüber hinaus eine sogenannte BOB‑Klausel innerhalb der Familien‑Haftpflichtversicherung vor. Bringt ein Mitbewohner seinen „betrunkenen“ Mitbewohner sicher nach Hause und verursacht dabei einen Unfall? Dann wird der Schaden am Fahrzeug – bis zu einem bestimmten Betrag – übernommen, wenn der BOB schuldhaft ist und das Fahrzeug des „betrunkenen“ Mitbewohners nicht omniumversichert ist.
Weitere Formen des Cohousing
Cohousing kann verschiedene Formen annehmen. Handelt es sich um separate private Wohneinheiten rund um einen gemeinsamen Garten oder geteilte Räume? Dann schließt jeder Bewohner am besten eine eigene Brandversicherung für seine Wohneinheit ab. Die gemeinschaftlichen Bereiche – wie der Garten – werden über eine separate Police versichert.
Auch hier gilt: Schließen Sie die verschiedenen Policen vorzugsweise beim selben Versicherer ab. Das sorgt für Klarheit und vermeidet Probleme im Schadensfall.
Möchten Sie mehr über Versicherungen und Cohousing erfahren? Zögern Sie nicht, Kontakt mit Ihrem Versicherungs‑Makelar aufzunehmen. Dieser prüft gern gemeinsam mit Ihnen, welcher Tarif am besten zu Ihrer
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