
Die Familien-Haftpflichtversicherung ist wohl die Versicherung mit dem umfassendsten Schutz zu einem sehr vernünftigen Preis. Wenn Sie noch keine haben, empfehlen wir Ihnen dringend, eine abzuschließen. Wenn Sie bereits eine besitzen und wissen möchten, ob die Deckungen an Ihre Situation angepasst sind, nehmen Sie am besten Kontakt mit einem Versicherungsmakler auf.
Es gibt viele triftige Gründe, eine Familien-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung greift, wenn Sie, Ihre Familienmitglieder oder Ihre Haustiere Dritten Schaden zufügen. Für die materiellen Schäden ist eine indexierte Selbstbeteiligung von € 318,75 vorgesehen. In der Regel ist auch eine Rechtsschutzdeckung eingeschlossen. Diese kann auch in Ihre globale Rechtsschutzversicherung aufgenommen werden, wodurch die Prämie der Familien-Haftpflichtversicherung etwas günstiger wird. Die Prämie der Familien-Haftpflichtversicherung hängt von den zusätzlichen Deckungen ab, die Sie einschließen.
Einige „nicht alltägliche“ Beispiele, bei denen eine Familien-Haftpflichtversicherung eingreift
- Auf dem Heimweg besorgen Sie noch schnell etwas und lassen Ihren achtjährigen Sohn im Wagen zurück. Wie Mama oder Papa möchte er „Auto fahren“ und schafft es aus Versehen, die Handbremse zu lösen. Der Wagen rollt rückwärts und stößt gegen ein anderes Fahrzeug.
- Ihr zehnjähriger Sohn oder Ihre zehnjährige Tochter macht „mutig“ und wirft von einer Brücke aus Steine auf vorbeifahrende Wagen.
- Sie beschädigen geliehenes Material eines Freundes (z. B. ein Fahrrad). Gegen Zahlung einer Zusatzprämie kann dies in der Familien-Haftpflichtversicherung gedeckt werden.
- Ihre davonfliegenden Gartenmöbel verursachen beim Nachbarn Schaden.
- Schäden bei Verkehrsunfällen, die Sie mit Ihrem elektrischen Fahrrad (E‑Bike) verschulden, sind ebenfalls in der Familien-Haftpflichtversicherung versichert.
- Ihr Kind verursacht auf dem Schulweg einen Unfall. Die Schulversicherung greift hier nicht, sehr wohl aber die Familien-Haftpflichtversicherung.
- Wenn die Kinder Ihres Bruders zu Besuch kommen: Auch Familienmitglieder und Freunde, die eine Urlaubszeit bei Ihnen verbringen, gelten als Versicherte. Verursachen sie dann Schäden an Dritten – nicht an Ihrem Haushalt –, kommt Ihre Familien-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Verursacht in diesem Fall hingegen eines Ihrer festen Familienmitglieder Schaden an diesen vorübergehend bei Ihnen wohnenden Verwandten oder Freunden, so gelten diese als Dritte, und auch dann greift Ihre Familien-Haftpflichtversicherung.
- Ihr Hund beißt ein Kind. Der Kleidungsschaden wird (abzüglich der Selbstbeteiligung) ersetzt, die Personenschäden werden ohne Selbstbeteiligung ersetzt. Tritt Ihr Pferd bei einem Spaziergang die Tür eines geparkten Fahrzeugs ein, zahlt die Familien-Haftpflichtversicherung den Schaden am Auto.
- Verursacht Ihr nicht angekuppelter leichter Anhänger Schaden (zum Beispiel, wenn er von einem Abhang rollt und gegen ein anderes Auto stößt), wird die Familien-Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen.
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