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Die Privathaftpflichtversicherung, die Versicherung mit dem umfassendsten Versicherungsschutz

Die Privathaftpflichtversicherung, die Versicherung mit dem umfassendsten Versicherungsschutz

Wir befinden uns mitten in der Ferienzeit. Sie erhalten die Kinder Ihres Bruders oder Ihrer Schwester zu Besuch, und beim Fußballspielen treten sie die Fensterscheibe des Nachbarn ein. Glücklicherweise greift Ihre Familiale (Privathaftpflichtversicherung), obwohl die Kinder nicht zu Ihrem ständigen Haushalt gehören.

Die Familiale (Privathaftpflichtversicherung) deckt die Schäden (Personen- und Sachschäden), die Ihr Haushalt, Ihr Gebäude und Ihre Haustiere Dritten zufügen. Getrennt lebende Eltern sollten am besten eine separate Familiale (Privathaftpflichtversicherung) abschließen.

Die Familiale ist keine Pflichtversicherung, aber nur wenige Versicherungen bieten so umfassende Deckungen wie die Familiale. Im Gegenzug für eine geringe Prämie erhalten Sie bei einem Schadenfall sehr viel zurück.

Beispiele gibt es genug.

Sie oder jemand anderes verursacht einen Fahrradunfall. Es entsteht ein Schaden bei Dritten. Oder Ihr Kind spielt bei Freunden und zerbricht eine Vase. Ihr Hund läuft über die Straße, wodurch ein Radfahrer stürzt. Das sind Schadenfälle, bei denen Sie sich auf Ihre Familiale verlassen können. Es kann sich hier um Schadenersatzzahlungen handeln, die erheblich hoch ausfallen können. Denken Sie an den Jungen, der mit Streichhölzern spielt und Brandschaden bei den Nachbarn verursacht, sodass das Gartenhaus abbrandt.

Auch Familienmitglieder und Freunde, die bei Ihnen eine Ferienzeit verbringen, gelten als Versicherte. Verursachen sie dann Schäden gegenüber Dritten – nicht gegenüber Ihrem Haushalt –, greift Ihre Familiale. Verursacht in diesem Fall eines Ihrer festen Haushaltsmitglieder Schaden gegenüber diesen vorübergehend bei Ihnen wohnenden Familienmitgliedern oder Freunden, gelten diese als Dritte, und auch dann greift Ihre Familiale.

Innerhalb der Familiale gibt es viele, gegen Entgelt oder kostenlos mögliche Optionen. So kann beispielsweise der Schaden an einem unentgeltlich geliehenen Gegenstand erstattet werden. Wir denken an den Rasenmäher Ihres Nachbarn, den Sie ausnahmsweise leihen, weil Ihr eigener Rasenmäher ausgefallen ist.

Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Versicherungsmakler.

Quelle: Nextmove

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