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Die Regelung Ihres Nachlasses durch Versicherungen. Das erfordert eine kurze Erläuterung.

Die Regelung Ihres Nachlasses durch Versicherungen. Das erfordert eine kurze Erläuterung.

“Erbschaft ist ein Thema, über das die meisten Menschen nicht gerne sprechen. Junge Leute sehen oft auch nicht den Bedarf dafür. Es ist jedoch nützlich zu prüfen, wer im Todesfall was erben würde und wie viel Erbschaftssteuer sie zahlen müssten. Schon allein um zu wissen, ob irgendwo ein Problem besteht. Unverheiratete Zusammenlebende denken häufig, dass ihr Partner denselben Schutz genießt wie ein Ehepartner, aber sofern Sie kein Testament errichten, ist das nicht der Fall.”

Die Verwaltung eines Nachlasses ist eine komplexe Angelegenheit, bei der Beratung erforderlich ist. Die Rolle des Versicherungsmaklers ersetzt keinesfalls die des Notars, der bei der Organisation eines Nachlasses von grosser Bedeutung ist. Der Versicherungsmakler möchte Sie dazu anregen, über Ihre Nachlassregelung nachzudenken — gegebenenfalls gemeinsam mit einem Notar oder einer spezialisierten Juristin / einem spezialisierten Juristen, die die verschiedenen Möglichkeiten untersucht (Schenkung, Testament …).

"Ein Versicherungsmakler fordert Sie auf, Ihre Nachlassregelung zu organisieren. Dazu kann er einen Notar oder einen Spezialisten zu Rate ziehen"

Erik Weekers - Wortführer der Versicherungsmakler

Versicherungsprodukte sind ein wichtiges Instrument zur Verwaltung des Nachlasses. So ist eine Todesfallversicherung (Risikolebensversicherung) eine der besten Möglichkeiten, Ihre Hinterbliebenen zu schützen. Wissen Sie, dass die Erbschaftssteuer zwischen Partnern und Kindern bis zu 27 Prozent betragen kann und in allen anderen Fällen sogar bis zu 65 Prozent? Dank einer Todesfallversicherung erhält der Hinterbliebene im Todesfall sofort eine Geldsumme, mit der er die Steuer begleichen kann. Je jünger Sie sind, desto günstiger ist die Versicherung.

Die Nachlassplanung kann bereits bei der Geldanlage erfolgen. In diesem Fall muss man die Struktur des Vertrags berücksichtigen: Versicherungsnehmer – Versicherter – Begünstigter. Bei der Struktur A‑B‑A beispielsweise, wobei A die Prämien aus eigenen Mitteln zahlt, fallen beim Tod von B keine Erbschaftssteuern an.

Da verschiedene Kombinationen und Strukturen möglich sind, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler aufzunehmen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wird er die richtige Lösung für Ihre Situation finden.

Versicherungsprodukte zur Regelung des Nachlasses

Die Verwaltung eines Nachlasses ist mehr als das Bezahlen von Erbschaftssteuern; es geht ebenso darum zu bestimmen, wer im Todesfall erbt. So gibt es die Begünstigtenklausel im Todesfall. Als Versicherungsnehmer können Sie einen oder mehrere Begünstigte für den Todesfall benennen. Diese Begünstigten sind auf diese Weise berechtigt, das Kapital im Todesfall des Versicherten einzuziehen. Bei der Formulierung der Klausel ist es daher wichtig, bestimmte Punkte nicht außer Acht zu lassen, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein Beispiel macht es Ihnen deutlich (Quelle: Website AG Verzekeringen).

Roger hat zwei Söhne, Bart und Geert. Beide haben wiederum zwei Kinder. Roger hat also vier Enkelkinder. Er hat eine Lebensversicherung abgeschlossen, in der er seine Söhne als Begünstigte im Todesfall benannt hat. Er hat sich entschieden, sie namentlich in der Begünstigtenklausel zu erwähnen. Leider kommt sein Sohn Bart bei einem Autounfall vor ihm ums Leben. Beim Tod von Roger erhalten die Kinder von Bart nichts aus der Lebensversicherung. Der gesamte Versicherungsanspruch geht an Geert, der ausdrücklich namentlich in der Begünstigtenklausel genannt ist.

Hätte Roger eine allgemeine Klausel («Meine Kinder») gewählt, wäre der Versicherungsbetrag anders verteilt worden. Sein Sohn Geert hätte die Hälfte des versicherten Kapitals erhalten und die Kinder von Bart, die an seine Stelle treten würden, hätten sich die andere Hälfte geteilt.

Dies zeigt, wie wichtig es ist, beim Abschluss der Lebensversicherung sorgfältig über die Begünstigtenklausel nachzudenken.

Luc Sanders, Autor bei Kluwer, Broker Mail und www.makelaarinverzekeringen.be

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