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Ihr Zuhause verändert sich. Sind Sie gut versichert?

Ihr Zuhause verändert sich. Sind Sie gut versichert?

Fast alle Belgier verfügen über eine Wohngebäude-/Hausratversicherung, auch wenn diese nicht für jeden Eigentümer zwingend vorgeschrieben ist. Sie ist dennoch ein Muss. Nachfolgend finden Sie sieben Tipps für Ihre Wohnversicherung:

  1. Stellen Sie sicher, dass Ihr Gebäude und Ihr Hausrat ausreichend versichert sind. Ist dies nicht der Fall, greift das Quotitätsprinzip. Wenn Sie beispielsweise nur zur Hälfte des Wertes des Hauses und des Hausrats versichert sind, erhalten Sie im Schadensfall nur die Hälfte des Schadenbetrags. Unser Büro / Ihr Makler hilft Ihnen gerne, den richtigen Wert von Gebäude und Hausrat zu schätzen, damit das Quotitätsprinzip vermieden werden kann.
  2. Haben Sie einen schönen Garten mit wertvoller Bepflanzung und eine Terrasse und/oder ein Schwimmbecken, empfehlen wir Ihnen, die Option „Schwimmbad“ und/oder „Garten“ in Ihrer Wohnversicherung zu wählen.
  3. Diebstahl ist in der Wohnversicherung nicht automatisch gedeckt. Einer von zwei Belgiern war bereits Opfer eines Diebstahls. Die Prämienhöhe der Diebstahlversicherung hängt vom Wert des Hausrats und von der Lage des versicherten Risikos ab.
  4. Besitzen Sie teuren Schmuck oder Kunstwerke, empfiehlt es sich, für diese Gegenstände eine All-Risk-Versicherung bei einer spezialisierten Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
  5. Prüfen Sie, ob Ihre Wohnversicherung auch das Zimmer/den Studentenzimmer Ihres studierenden Kindes abdeckt. Ebenso verhält es sich mit der Ferienwohnung, die Sie mieten.
  6. Haben Sie möglicherweise Photovoltaik-Module (Solaranlage) auf Ihrem Haus installiert? Es lohnt sich zu prüfen, ob diese in Ihrer Wohnversicherung mitversichert sind.
  7. Ihr Auto, das zum Beispiel in Ihrer Garage steht, ist nicht automatisch über Ihre Wohn- oder Hausratversicherung versichert. Mit der Option „abgestelltes Fahrzeug“ ist es jedoch mitversichert, selbst wenn das Fahrzeug auf der Auffahrt oder in der unmittelbaren Nähe des Hauses steht. Das kann bei Sturmschäden wichtig sein.

Einige Versicherungsunternehmen bieten im Schadenfall auch verschiedene Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel:

  • das sofortige Entsenden eines Reparateurs vor Ort
  • die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes und einer Möbellagerung
  • eine temporäre Unterkunft, wenn das Haus unbewohnbar ist
  • Betreuung minderjähriger Kinder
  • Betreuung von Haustieren

Was, wenn Sie umziehen?

Kurz gesagt: Es befindet sich noch Hausrat in der alten Wohnung, und Sie bewohnen bereits die neue Wohnung. Oder Sie wohnen noch in der alten Wohnung und bringen Ihre neue Wohnung für den Umzug in Ordnung.

Die Versicherungsunternehmen haben diese Situationen in ihren Bedingungen vorgesehen. Beide Orte sind für einen bestimmten Zeitraum – dies kann bis zu 4 Monate dauern – durch die Feuerversicherung/Wohngebäudeversicherung gedeckt. Im Schadensfall wird die Entschädigung anhand der in der Feuerversicherung der „alten“ Wohnung vorgesehenen Kapitalien bestimmt. Diese Übergangsdeckung gilt für das Gebäude, den Hausrat, aber auch für die Diebstahlversicherung. Es ist wichtig, dass Sie bei einem bevorstehenden Umzug Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler aufnehmen, damit er die Versicherungsgesellschaft informieren kann; darüber hinaus ist dies eine gute Gelegenheit für einen Check-up Ihrer Feuerversicherung. Der Wert Ihrer neuen Wohnung kann höher oder niedriger liegen als der der alten. Möglicherweise ist auch das Diebstahlrisiko größer, so dass es ratsam sein kann, eine Diebstahlversicherung abzuschließen.

Wenn Sie in ein Mietshaus ziehen, ist es in Flandern und in Wallonien obligatorisch, eine Mieterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung entschädigt den Eigentümer, wenn beispielsweise Brand- oder Wasserschäden am Gebäude entstehen. Diese Versicherung schließen Sie am besten zusammen mit der Wohnversicherung für Ihren Hausrat ab.

Was, wenn Sie ein neues Haus bauen oder renovieren?

Sie haben auf der Batibouw Ihre Wunschlösung gefunden und wollen Ihre Neu- oder Umbaupläne in die Tat umsetzen. Das bedeutet, dass auf der Baustelle viele Handwerker tätig sein werden. Jeder von ihnen kann durch Unachtsamkeit Schäden verursachen – ganz zu schweigen von widrigen Witterungsbedingungen oder dem Diebstahl von Baumaterialien auf der Baustelle. Eine Versicherung aller Baustellenrisiken (ABR) kann Sie gegen all diese Schäden schützen.

Die Versicherung aller Baustellenrisiken (ABR) kann mit einer Omnium-/Kaskoversicherung für ein Auto verglichen werden. Diese Versicherung tritt in erster Linie ein und kann anschließend gegebenenfalls Regress gegenüber den Verantwortlichen des Schadens nehmen. Sie müssen sich also keine Sorgen darüber machen, wer für einen Schaden haftet, und müssen auch nicht auf Entscheidungen nach oft langen Gerichtsverfahren warten.

Der Hauptunternehmer stellt manchmal eine allgemeine ABR bereit, die alle Subunternehmer sowie seinen Auftraggeber (den Bauherrn) im Rahmen der Arbeiten abdeckt. Erkundigen Sie sich, ob der Hauptunternehmer eine solche Versicherung abgeschlossen hat, und verlangen Sie einen schriftlichen Nachweis über die Deckung Ihrer Baustelle. Prüfen Sie die Dauer der Deckung und achten Sie auf einen ausreichenden Puffer, denn Bauen oder Renovieren dauert oft länger als geplant.

Schließen Sie gegebenenfalls eine gemeinsame Police mit dem Hauptunternehmer ab.

Sie haben inzwischen verstanden: Es gibt viele Schlüsselmomente, in denen Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsmakler Ihre Wohnversicherung überprüfen sollten.

Quelle: Nextmove

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