
Diejenigen, die sagen, der Staat fördere den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge für Selbstständige und Unternehmensleiter durch steuerliche Begünstigungen nicht, liegen falsch. Diejenigen, die sagen, dass sie aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen, haben jedoch recht. Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen hierbei helfen und sorgt dafür, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen. Ihr Versicherungsmakler ist Ihr bevorzugter Rentenberater.
Die durchschnittliche Rentenhöhe für Selbstständige beträgt ungefähr 1.300 Euro pro Monat. Mit diesem Betrag kommt man leider nicht weit. Sie können damit kaum Ihren Lebensunterhalt bestreiten, ganz zu schweigen von einem „Polster“ für zusätzliche Ausgaben oder zur Verwirklichung bestimmter Träume.
Vater Staat wirft einen Rettungsring zu
Selbstständige und Unternehmensleiter können hier aktiv werden. Sie können sich beispielsweise dank guter Beratung und einer korrekten Berechnung durch den Versicherungsmakler die steuerlich begünstigten Altersvorsorgevehikel zunutze machen, die der Staat gewissermaßen als eine Art „Rettungsring“ bereitstellt. Fachsprachlich spricht man hier von Pensionsversicherungen der zweiten Säule („tweedepijlerpensioenverzekeringen“). Sie sollten zögern, davon zu profitieren, nur wenn finanzieller Spielraum fehlt.
Wir „führen“ Sie durch die verschiedenen Systeme. Für weitere Erläuterungen und eine massgeschneiderte Beratung lohnt sich ein Termin mit Ihrem Versicherungsmakler. Seine Beratung verschafft Ihnen Ruhe und bringt Ihnen zudem einen ordentlichen Steuervorteil. Darüber hinaus lassen sich die Vorteile der Pensionsversicherungen der zweiten Säule mit den steuerlichen Vorteilen des Pensioensparens und des langfristigen Sparens, die Sie als Privatperson abgeschlossen haben, kombinieren.
Jeder Selbstständige, unabhängig davon, ob er eine Gesellschaft hat oder nicht, kann ein Vrij Aanvullend Pensioen voor Zelfstandigen (VAPZ) abschließen. Auch ein nebenberuflich Selbstständiger kann ein VAPZ abschließen, vorausgesetzt, er zahlt Sozialbeiträge, die denen eines hauptberuflich Selbstständigen gleichwertig sind. Die maximale jährliche Prämie beträgt höchstens 8,17 % (9,40 % für das Soziaal VAPZ) des aufgewerteten netto zu versteuernden Berufseinkommens von vor drei Jahren, mit einem Höchstbetrag an Prämie von 4..086,34 Euro (4.701,54 Euro für das soziale VAPZ) pro Jahr. Ein Sozial VAPZ zahlt neben einer Alters- und Todesfallkapital auch ein Ersatzinkommen bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität sowie die Befreiung von der Prämienzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität aus. Als gründender Selbstständiger können Sie ein VAPZ abschließen. Ihr Versicherungsmakler berechnet dann den Beitrag auf dem gesetzlichen Einkommen, auf dem auch Ihre vorläufigen Sozialbeiträge berechnet werden. Gründer, die nebenberuflich arbeiten und nur einen vorläufigen Sozialbeitrag zahlen, können kein VAPZ abschließen. Der steuerliche Vorteil des VAPZ hängt vom Grenzsteuersatz ab, das ist der auf die höchste Einkommensstufe angewandte Satz. Sie zahlen auch weniger Sozialbeiträge, da die steuerpflichtige Basis durch die Prämie, die Sie für Ihr VAPZ bezahlt haben, verringert wird.
Sind Sie selbstständig in einer Gesellschaft?
Sind Sie selbstständig in einer Gesellschaft, kann das Unternehmen die Prämien eines VAPZ in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung zahlen. Sie behalten dabei den Steuervorteil, ohne dass Ihr Nettoeinkommen sinkt. Die Prämie wird allerdings als geldwerter Vorteil besteuert.
Wenn Sie als Selbstständiger in einer Gesellschaft eine regelmäßige monatliche Vergütung erhalten, können Sie zusätzlich zum VAPZ auch eine Individuelle Pensioentoezegging (IPT) abschließen.
Eine IPT hat erhebliche steuerliche Vorteile: Die vom Unternehmen gezahlten Prämien sind als Betriebskosten abzugsfähig, solange die 80%-Regel eingehalten wird. Die Berechnung der 80%-Regel ist kompliziert: die Summe der gesetzlichen Rente und der zusätzlichen Renten der zweiten Säule darf, umgerechnet auf jährliche Rente, nicht höher sein als 80 % des Durchschnittseinkommens der letzten 3 Jahre als Selbstständiger. So etwas berechnet man nicht mit einem einfachen Onlinesimulations-Tool. Ziehen Sie hierfür Ihren Versicherungsmakler hinzu. Er ist dafür ausgebildet.
Der selbstständige Geschäftsleiter erhält am Ende des Vertrags bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ein Rentenkapital, das zu einem vorteilhaften pauschalen Tarif besteuert wird. Wird das Kapital bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausbezahlt und waren Sie bis dahin beruflich aktiv geblieben, zahlen Sie nur 10 % Steuern. Andernfalls sind es 16,5 %.
Bei einem VAPZ wird das Endkapital beim gesetzlichen Rentenalter nach dem Prinzip der fiktiven Rente besteuert. Das bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz (3,50 % bis 5 %, je nach Alter zum Zeitpunkt der Auszahlung) des Kapitals im Rahmen der Personenbesteuerung über 10 oder 13 Jahre versteuert wird.
Sind Sie selbstständig ohne Gesellschaft?
Sind Sie selbstständig ohne Gesellschaft, können Sie zusätzlich zum VAPZ seit 2018 eine Pensioenovereenkomst voor Zelfstandigen (POZ) abschließen. Sie erhalten einen Steuerabzug von 30 % auf die eingezahlte Prämie, solange die 80%-Regel eingehalten wird. Am Ende und beim gesetzlichen Rentenalter zahlen Sie 10 %, und wie bei allen Pensionsversicherungen der zweiten Säule kommen noch Gemeindesteuern, der Riziv-Anteil (3,55 %) und der Solidaritätsbeitrag hinzu.
Massgeschneiderte Versicherungsformeln
Mit dem VAPZ, der IPT und der POZ haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Es sind keine Standardformeln. Je nach Produkt gibt es Formeln, die ausschließlich auf einem Tak 21 Lebensversicherungsprodukt basieren, das heißt mit festem Renditeversprechen und ohne Risiko. Es gibt auch Formeln auf Basis eines Tak 23 Produkts, das heißt mit mehr Risiko und Aussicht auf höhere Renditen. Oder eine Kombination aus beidem, was fachsprachlich manchmal auch als Tak-44-Versicherung bezeichnet wird.
Zusätzliche Deckungen für Todesfall und Arbeitsunfähigkeit können eingeschlossen werden, und beim Kauf oder Umbau einer Immobilie im europäischen Raum kann ein Vorschuss auf die angesammelten Reserven angefordert werden.
Die Moral der Geschichte lautet: Wer hier die richtigen Kombinationen oder Entscheidungen trifft, spart viel Steuern und sorgt für eine sorgenfreie Rente. Zögern Sie nicht länger, Ihren Versicherungsmakler, Ihren Rentenberater, zu kontaktieren. Eine massgeschneiderte Beratung ist hier die Botschaft.
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