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Ist Ihre gesetzliche Rente als Selbstständige(r) ausreichend?

Ist Ihre gesetzliche Rente als Selbstständige(r) ausreichend?

Ganz bestimmt nicht. Zum Glück können Selbstständige hier die Initiative ergreifen, indem sie eine ergänzende Altersvorsorge aufbauen.

Jede(r) Selbstständige, egal ob mit oder ohne Gesellschaft, kann eine freiwillige Zusatzpension für Selbständige (VAPZ) abschließen. Die maximale Jahresprämie im Jahr 2025 beträgt 8,17 % (9,40 % für das soziale VAPZ) des aufgewerteten netto steuerpflichtigen Berufseinkommens von vor drei Jahren, mit einer Höchstprämie von € 4.000,44 (€ 4.602,71 für das soziale VAPZ) pro Jahr. Ein soziales VAPZ zahlt neben einer Alters- und Todesfallkapitalleistung auch ein Ersatzinkommen bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität sowie die Befreiung von der Prämienzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität aus. Der steuerliche Vorteil des VAPZ hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Das ist der Satz, der auf die höchste Einkommensstufe Ihrer beruflichen Einkünfte angewendet wird. Sie zahlen auch weniger Sozialbeiträge, weil die steuerliche Bemessungsgrundlage durch die Prämie, die Sie für Ihr VAPZ zahlen, reduziert wird. Insgesamt können Sie dadurch bis zu 64 % Ihrer Einzahlung zurückerhalten.

Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler

Wenn Sie als Selbstständige(r) in einer Gesellschaft eine regelmäßige monatliche Vergütung erhalten, können Sie zusätzlich zum VAPZ auch eine individuelle Pensionszusage (IPT) abschließen.

Eine IPT bringt erhebliche steuerliche Vorteile: Die von der Gesellschaft gezahlten Prämien sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, solange die 80-%-Regel eingehalten wird. Die Berechnung der 80-%-Regel ist nicht trivial: die Summe der gesetzlichen Pension und der ergänzenden Pensionsleistungen der 2. Säule darf, umgerechnet auf Jahresrenten, nicht höher sein als 80 % des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre als Selbstständige(r).

Wenn Sie Selbstständige(r) ohne Gesellschaft sind, können Sie zusätzlich zum VAPZ seit 2018 eine Pensionsvereinbarung für Selbstständige (POZ) abschließen. Sie erhalten einen Steuerbonus von 30 % auf die einbezahlte Prämie, solange die 80-%-Regel eingehalten wird.

"Zwischen all den verschiedenen Modellen findet die Katze ihre Jungen nicht mehr. Deshalb empfehlen wir Ihnen, für Ihren Pensionsaufbau einen Versicherungsmakler zu konsultieren"

Erik Weekers – Sprecher der Makler

Zwischen all diesen verschiedenen Modellen findet die Katze ihre Jungen nicht mehr. Deshalb empfehlen wir Ihnen, für Ihren Pensionsaufbau einen Versicherungsmakler zu konsultieren. Nicht nur, um sich zwischen den unterschiedlichen Modellen und den steuerlichen Auswirkungen zurechtzufinden, sondern auch, um die Versicherungsverträge an Ihre persönliche Situation anzupassen.

Eine 35‑Jährige bzw. ein 35‑Jähriger befindet sich zum Beispiel in einer anderen Situation als eine 55‑Jährige bzw. ein 55‑Jähriger. Möglicherweise müssen Verträge an Ihre Arbeits‑ und Familiensituation angepasst werden, es muss mehr Gewicht auf weniger risikoreiche Fonds gelegt werden oder umgekehrt, oder es muss ein Vorschuss auf die Reserven des Vertrages zur Finanzierung einer Immobilie angefordert werden. In den verschiedenen Modellen gibt es zudem zusätzliche Garantien, die im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität greifen.

Mit anderen Worten: Pensionsaufbau erfordert Massarbeit. Deshalb ist Ihr Makler Ihr bester Pensionscoach.

Hören Sie auch unseren Podcast "Voldoet mijn pensioen?" und lernen Sie unsere Moderatorin Maite Goossens sowie verschiedene Experten kennen, die über ergänzende Pensionen, die verschiedenen Pensionsmodelle und mehrere nützliche Tipps sprechen, damit Sie Ihre Pension optimal planen können.

Luc Sanders, Autor bei Broker Mail und Kluwer

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