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Machen Sie Ihre Nachbarn dank Ihres Versicherungsmaklers zu Freunden.

Machen Sie Ihre Nachbarn dank Ihres Versicherungsmaklers zu Freunden.

Wenn Sie bei Ihren Nachbarn Schaden anrichten, wird dieser in der Regel von Ihrer Privathaftpflicht- oder Feuerversicherung übernommen. Haben Sie hierzu Fragen? Ihr Versicherungs­makler erklärt Ihnen alles und sorgt dafür, dass Sie korrekt versichert sind.

Wissen Sie, bei welchen Schäden an den Sachen Ihrer Nachbarn Ihre Versicherungen einspringen können? Einige Situationen machen das bereits deutlich.

Privathaftpflichtversicherung

  • Ihr Kind tritt die Scheibe Ihres Nachbarn ein.
  • Ihr Hund beschädigt den Zaun Ihres Nachbarn.
  • Ihr Hund beißt das Enkelkind Ihres Nachbarn.
  • Ihre Tochter oder Ihr Sohn babysittet gelegentlich bei Ihrem Nachbarn und verursacht dort Schäden.
  • Sie leihen sich einen Gegenstand von Ihrem Nachbarn und durch Ihr Verschulden entsteht am Gegenstand ein Schaden. Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es bei einigen Gesellschaften eine Zusatzdeckung, die diesen Schaden übernimmt.
  • Ihr Sohn oder Ihre Tochter wohnt im Studentenwohnheim und verursacht Schäden am Eigentum der Mitbewohner.

Feuerversicherung

  • Ihr Baum fällt auf den Zaun oder das Dach Ihres Nachbarn. Die Haftpflichtdeckung für das Gebäude in Ihrer Feuerversicherung tritt ein. Ebenso werden die Beseitigungskosten übernommen.

Und was, wenn Sie das Auto Ihres Nachbarn ausleihen...

In diesem Fall greift die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn, wenn Sie Dritten Schaden zufügen. Wenn am Fahrzeug selbst ein Schaden entsteht, greift seine Omniumversicherung, sofern er eine solche hat. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.

Ein Tipp: Vergessen Sie die Dienstbotenversicherung nicht!

Lassen Sie gelegentlich Ihren Nachbarn kleinere Arbeiten in Ihrem Haus oder Garten erledigen? Oder bittet Sie Ihr Nachbarskind ab und zu zum Babysitten? Dann schließen Sie am besten eine Dienstbotenversicherung ab. Diese Versicherung deckt die Schäden beim Babysitter oder Gärtner infolge eines Unfalls während der Arbeit sowie infolge eines Unfalls auf dem Weg zu oder von Ihrer Wohnung. Sie ersetzt den Verdienstausfall bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, zahlt eine Rentenleistung bei dauernder Erwerbsunfähigkeit oder Tod infolge des Unfalls und übernimmt zudem die medizinischen Kosten.

Falls für diesen Gärtner oder Babysitter keine Versicherung abgeschlossen ist, wird Fedris, der frühere Fonds für Arbeitsunfälle, zunächst an das Opfer auszahlen, sich anschließend jedoch regressieren bei demjenigen, der den Gärtner oder Babysitter beschäftigt hat. Und das kann sehr teuer werden.

Nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrem Versicherungs­makler auf, um weitere Informationen zu erhalten. Besser ein guter Nachbar als ein ferner Freund.

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