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Mobilität verändert sich. Sind Sie noch gut versichert?

Mobilität verändert sich. Sind Sie noch gut versichert?

Das Auto bleibt König im Verkehr. Einer Umfrage von VIAS zufolge legten 80 % der Belgier ihre Wege als Fahrer mit dem Wagen zurück. Damit bleibt das Auto das beliebteste Verkehrsmittel im Land, auch wenn der Belgier zunehmend auf andere Mobilitätsformen setzt.

Welche Trends sehen wir im Verkehr?

Der Aufstieg des Elektroautos ist einer davon. Laut der Mobilitätsbarometer-Studie von VIAS aus dem Jahr 2019 erwogen 16 % der 1.000 Befragten, innerhalb von drei Jahren ein Elektroauto zu kaufen. Ein zu hoher Preis war in 80 % der Fälle das ausschlaggebende Argument, (noch) kein Elektrofahrzeug anzuschaffen. Wir schreiben nun das Jahr 2022: Setzt sich das Elektroauto in diesem Jahr endgültig durch?

Die Versicherungsgesellschaften reagieren jedenfalls auf diesen Trend. Elektrofahrzeuge (wie auch alle energiesparenden Fahrzeuge) erhalten einen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Auch der Staat trägt seinen Teil bei.

So zahlen Sie in Flandern beispielsweise für ein Elektrofahrzeug keine Verkehrssteuer und keine Steuer auf die Inverkeerstelling. In Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt betragen die Steuern jeweils € 65,50 bzw. € 83,95.

Für Arbeitnehmer, die ein Elektrofahrzeug anschaffen, gibt es einen begünstigten geldwerten Vorteil, ebenso für Selbstständige und Unternehmen, die die Kosten eines vollständig elektrischen Fahrzeugs vollständig absetzen können. Der Gesetzgeber sieht jedoch Änderungen vor. Am 3. Dezember 2021 wurden diese Änderungen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Was bedeutet das grob für Personenkraftwagen (Quelle: www.egear.be).

  1. Ab 2026 werden nur noch emissionsfreie Dienstwagen (vollständig elektrisch und Wasserstofffahrzeuge) zu 100 % steuerlich absetzbar sein für Unternehmen.
  2. Neue Autos, die vor dem 1. Juni 2023 gekauft werden (Bestellbon / Unterzeichnung des Vertrags zählt), behalten ihr altes steuerliches Regime. Kaufen Sie also am 31. Mai 2023 einen neuartigen zu 100 % absetzbaren Plug-in-Hybrid, bleibt dieser in der Regel für seine gesamte Lebensdauer zu 100 % absetzbar. Die steuerliche Absetzbarkeit des Kraftstoffverbrauchs sinkt jedoch bereits ab dem 1. Januar 2023 auf 50 %.
  3. Für nicht-emissionsfreie Fahrzeuge (Diesel, Benzin, Hybrid, Plug-in-Hybrid, CNG, LPG …), die ab dem 1. Juli 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2025 angeschafft werden, wird die steuerliche Absetzbarkeit mit der Zeit sinken. Die maximale Absetzbarkeit für diese Wagen wird 2025 bei 75 %, 2026 bei 50 %, 2027 bei 25 % und 2028 bei 0 % liegen. Unternehmen werden also ermuntert, ab Juli 2023 ein vollständig elektrisches Fahrzeug einem Plug-in-Hybrid vorzuziehen.

Weniger Autofahren = niedrigere Versicherungsprämie

Ein weiterer Trend ist, dass weniger mit dem Auto gefahren wird. Telearbeit / Homeoffice ist hierbei sicherlich einer der Gründe. Wenn Sie pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl Kilometer fahren (z. B. weniger als 10.000 km pro Jahr), können Sie von einem Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie profitieren. Das gilt auch für jene, die das Auto mit dem Motorrad kombinieren. In diesem Fall kann der Rabatt bei der Motorradversicherung, unter bestimmten Bedingungen, deutlich mehr als 50 % betragen.

„Sanfte“ Mobilität gewinnt an Boden, aber mit mehr Unfällen

Ein dritter Trend ist, dass neben dem Auto die „sanfte“ Mobilität immer populärer wird. Der Belgier entscheidet sich immer häufiger für alternative Mobilitätsformen, um sich fortzubewegen. Denken Sie an Motorrad, (elektrisches) Fahrrad, Tretroller / E-Scooter, Monowheel.

Das sich wandelnde Mobilitätslandscape hat auch Auswirkungen auf Versicherungen mit anderen und neuen Risiken. So stellt man beispielsweise fest, dass es mehr Unfälle mit dem Fahrrad gibt als früher. Ganz zu schweigen vom Schaden an elektrischen Fahrrädern. Ein solches Fahrrad kostet leicht mehrere tausend Euro.

Fahrradversicherungen schießen wie Pilze aus dem Boden. Ähnlich wie bei einer Omniumversicherung für das Auto gibt es verschiedene Modelle auf dem Markt. Es ist daher wichtig, die Bedingungen genau zu prüfen, bevor Sie eine Fahrrad-Omniumversicherung abschließen. Welche Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl meines Fahrrads? Was, wenn mein Fahrrad-GPS gestohlen wird? In welchen Ländern ist mein Fahrrad versichert?

Gerade in der „sanften“ Mobilität wie Radfahren, Tretrollerfahren, Gehen … beobachten wir einen deutlichen Anstieg der Zahl der Unfälle mit Körperverletzungen oder Blessuren. Fast 1 von 5 aller Unfälle ereignet sich im Straßenverkehr. Einer Studie eines wichtigen belgischen Versicherers zufolge trägt bei 1 von 2 Unfällen zwischen 2018 und 2020 das Opfer selbst alle Kosten (nach Intervention der Krankenkasse). Zudem wäre es naiv zu glauben, dass die Mutualität alle Kosten vollständig übernehmen wird. Dieselbe Studie zeigt nämlich, dass bei fast 3 von 10 Unfällen (29 %) die Befragten die von ihnen selbst zu tragenden Kosten in 7 % der Fälle auf mehr als € 500 und in einigen Fällen sogar auf mehr als € 1.000 schätzen.

Fazit: Es ist daher von großer Bedeutung, gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler Ihre Mobilität zu analysieren. Er hilft Ihnen dann beim Abschluss neuer Versicherungen oder bei der Aktualisierung Ihrer bestehenden Policen.

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