
Viele freuen sich schon darauf. Hunderttausende Jugendlicher fahren demnächst ins Zeltlager oder nehmen an einem coronakonformen Sommercamp teil. Schöne Zeiten stehen ins Haus — aber was passiert, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter sich während eines Spiels selbst oder ein anderes Kind verletzt?
Die großen Jugendbewegungen sind verpflichtet, eine Standardversicherung für die Haftpflicht ihrer Mitglieder abzuschließen, ebenso eine Unfallversicherung; meist ist auch eine Rechtsschutzversicherung vorgesehen.
Ihr Versicherungsmakler rät Ihnen daher, vor der Abreise Ihres Kindes die Leitung der Jugendbewegung anzusprechen oder die Website der Jugendbewegung zu prüfen, inwieweit Ihr Kind als Mitglied versichert ist und ob es ausreichend versichert ist.
Er kann Ihr eigenes Versicherungsportfolio neben die Deckungen der Jugendbewegung legen und beurteilen, ob ein besserer Versicherungsschutz erforderlich ist.
Von großer Bedeutung ist beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung greift, wenn Ihr Kind einem Dritten Schaden zufügt — es liegt also ein Verschulden vor. In der Regel ist der Versicherungsschutz hier weiterreichend als bei der Versicherung der Jugendbewegung. Bei Personenschäden besteht Deckung bis etwas mehr als € 20.000.000, bei Sachschäden bis etwas mehr als € 1.000.000.
Dies gilt auch für eine Rechtsschutzversicherung, um den erlittenen Schaden gegenüber dem Verantwortlichen geltend zu machen oder Ihr Kind zu verteidigen, falls es für einen Unfall oder einen Schaden gegenüber Dritten verantwortlich gemacht wird.
Die Leistungen einer Unfallversicherung sind in der Regel umfassender als jene der Versicherung der Jugendbewegung — ganz zu schweigen von der Krankenhauszusatzversicherung, die einspringen kann, wenn das Kind im Krankenhaus aufgenommen wird.
Auch eine Reisebeistandsversicherung kann interessant sein, schon allein um Ihre Reisekosten zu erstatten, falls Ihr Kind in einem Krankenhaus im Ausland behandelt wird.
Quelle: Nextmove
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