
Gewitter, Überschwemmungen, Sturm‑ und Hagelschäden … Das kommt immer häufiger vor. Zum Glück sind diese Deckungen verpflichtend in der Brandversicherung enthalten. Das erspart bereits viel materielles Leid. Aber es besteht ein Unterschied zwischen versichert und gut versichert sein. Genau hier macht Ihr Makler den Unterschied.
Und das beginnt schon beim Abschluss des Versicherungsvertrags, bei dessen Betreuung bis hin zur Regulierung eines Schadenfalls.
Obwohl die «Naturkatastrophen» verpflichtend in der Brandversicherung eingeschlossen sind, gibt es doch Unterschiede zwischen den Versicherungsunternehmen. Sind die Gartenmöbel mitversichert oder nicht? Wie verhält es sich mit Schäden am Schwimmbad? In welchem Umfang sind Solarmodule gedeckt? Bei Wasserschäden: In welchem Umfang sind die Gegenstände im Keller versichert? Für welche Deckungssumme sollen Gebäude und Inhalt versichert werden? Je nach Ihrer Situation schlägt Ihr Makler die richtige Versicherung mit den passenden Deckungen vor. Das gilt auch, wenn sich das Risiko im Laufe der Zeit ändert. Sie bauen ein Gartenhaus oder installieren ein Schwimmbad und ohne dass Sie es bemerken, hat sich das Risiko verändert und es muss gegebenenfalls eine Anpassung der Brandversicherungspolice erfolgen.
Im Schadenfall macht Ihr Makler wiederum den Unterschied, indem er gewissermassen als „Sherpa“ bei der Meldung, der Nachverfolgung und der Regulierung des Schadenfalls agiert. Ein Anruf bei Ihrem Makler genügt bei einer Sturmschadenmeldung oft schon, um die Akte in Gang zu setzen. Sie können Ihrem Makler natürlich helfen, indem Sie Fotos der beschädigten Gegenstände aufnehmen, die Rechnungen heraussuchen und als guter Hausherr/Vorsorgender Maßnahmen treffen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Wir denken zum Beispiel an das provisorische Abdecken beschädigter Scheiben mit Plastikfolie.
Ihr Makler überwacht die Schadenregulierung und wird Ihnen in bestimmten Fällen raten, einen Gegengutachter zu beauftragen, wenn sich zeigt, dass die Schadensregulierung nicht ausreichend ist. Ihr Makler ist unabhängig und nicht bei einer Versicherungsgesellschaft angestellt.
Auch andere Versicherungen kommen zur Anwendung…
Es ist nicht nur die Brandversicherung, die bei Schäden infolge von Unwettern eingreift.
In einigen Fällen greift Ihre Privathaftpflichtversicherung, wenn beispielsweise Dachziegel Ihres Dachs bei den Nachbarn Schäden verursachen. In diesem Fall kommt die Brandversicherung in erster Linie auf und nimmt danach Regress bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
Liegt beispielsweise Hagelschaden an Ihrem Fahrzeug vor, greift Ihre Omniumversicherung. Verursacht ein Sturm etwa einen Verkehrsunfall und entsteht dabei Personenschaden, greift die Verkehrsunfallversicherung.
Und das Auto auf der Auffahrt oder in der Garage?
Das Auto ist nicht in der Brandversicherung gedeckt. Falls Sie keine (Mini‑)Omniumversicherung haben, können Sie die Deckung «abgestelltes Fahrzeug» abschließen. Das ist eine geringe Zusatzprämie und in diesem Fall ist Ihr Auto gedeckt, wenn es in der Garage oder auf der Auffahrt steht.
Einige Tipps, um die Bearbeitung der Akte zu beschleunigen
- Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Makler auf, damit er eine Schadensakte eröffnen und einen Besichtigungstermin mit einem Gutachter planen kann.
- Sorgen Sie dafür, dass der Schaden nicht grösser wird, indem Sie z. B. eine kaputte Kuppel provisorisch abdecken oder ein eingeschlagenes Fenster vorübergehend schliessen.
- Machen Sie, solange Sie auf das Eintreffen des Gutachters oder Ihres Maklers warten, Fotos des Schadens, erstellen Sie eine Liste der Schäden, sammeln Sie Kaufbelege usw.
- Prüfen Sie bei Ihren Mieterinnen und Mietern, ob Schäden vorliegen. Falls ja, bitten Sie diese, Fotos zu machen und die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit sich der Schaden nicht verschlimmert.
- Im Falle von Gebäudeschäden, die durch Dritte verursacht wurden (z. B. Dachziegel des Nachbarn fallen auf Ihre Veranda), ist es ratsam, die Kontaktdaten Ihres Nachbarn an Ihren Makler weiterzugeben.
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