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Sicher und gut versichert auf dem Fahrrad!

Sicher und gut versichert auf dem Fahrrad!

Die elektrische Fahrrad ist aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. So hat sich der Kauf von Elektrofahrrädern in den letzten Jahren verzehnfacht! Es wird gelegentlich behauptet, dass sie das Stauproblem lösen könnten. Die Kehrseite ist jedoch, dass sich die Zahl der Unfälle mit Elektrofahrrädern verdoppelt hat. Also Vorsicht! Dennoch einen Unfall gehabt? Dann sind Sie besser gut versichert!

Nachfolgend ein Überblick über das, was Sie wissen müssen, bevor Sie ein Elektrofahrrad kaufen.

Verschiedene Typen

Derzeit existieren drei verschiedene Typen von Elektrofahrrädern. Bei einem Verkehrsunfall mit Schäden gegenüber Dritten ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung bei welchem Typ erforderlich ist.

1. Fahrrad mit elektrischer Unterstützung (nur Tretunterstützung)

Dieses Fahrrad mit ausschließlich Tretunterstützung fährt maximal 25 km/h und hat eine Leistung von maximal 250 W. Die elektrische Unterstützung wirkt nur beim Treten. Es ist kein Mindestalter vorgeschrieben und es muss keine separate Versicherung abgeschlossen werden. Die Privathaftpflichtversicherung (Familiale) ist somit ausreichend. Wichtig: Diese ist gesetzlich nicht vorgeschrieben!

Kurz gesagt: Das Fahrrad wird wie ein normales Fahrrad behandelt. Der Radfahrer gilt somit als schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer. Bei einem Unfall mit einem motorisierten Fahrzeug werden Sie daher immer für Schäden an Kleidung und für Personenschäden entschädigt, unabhängig davon, ob Sie schuldhaft gehandelt haben oder nicht.

2. Motorisiertes Fahrrad

Das Fahrrad erreicht maximal 25 km/h und hat eine Leistung von maximal 1.000 W. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Nur Tretunterstützung. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine separate Versicherung erforderlich. Die Privathaftpflichtversicherung genügt, um Schäden gegenüber Dritten zu bezahlen.
  2. Tretunterstützung und autonomer Motor, das Fahrrad fährt also auch ohne Treten. Dafür ist derzeit eine Kfz-Haftpflichtversicherung (BA) abzuschließen und man muss mindestens 16 Jahre alt sein. Gegebenenfalls kann diese verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung auch über die Privathaftpflichtversicherung laufen.

3. Schnelles Elektrofahrrad (Speed Pedelec)

Die Höchstgeschwindigkeit dieses Fahrrads beträgt 45 km/h und die Leistung maximal 4.000 W. Auch hier gibt es zwei Optionen:

  1. Nur Tretunterstützung: die Privathaftpflichtversicherung genügt.
  2. Tretunterstützung und autonomer Motor: eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.

Um mit diesen Fahrrädern fahren zu dürfen:

  • müssen Sie stets mindestens 16 Jahre alt sein;
  • besteht Helmpflicht;
  • müssen Sie einen gültigen Führerschein AM oder B besitzen; und
  • ist eine Zulassung mit Übereinstimmungszertifikat (Certificate of Conformity, COC) erforderlich.

Wichtig zu wissen ist, dass die Schiebehilfe (Gehfunktion), durch die das Fahrrad automatisch 3–4 km/h ohne Treten fahren kann, nicht dazu führt, dass eine Umklassifizierung in „Hauptzweck Tretunterstützung und gleichzeitig autonom“ erfolgt.

Bei Diebstahl, Eigenschaden oder Panne?

Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten eine Versicherung gegen Diebstahl, Eigenschaden oder Pannen unterwegs an. Diese ist vergleichbar mit einem Omnium für Ihr Auto: Es gibt eine Selbstbeteiligung, es wird die Abnutzung des Fahrrads berücksichtigt und die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Wert des Fahrrads. Ihr Versicherungs­makler hilft Ihnen gerne bei der Suche nach der passenden Versicherungslösung!

Fahren Sie sicher

Gut versichert zu sein ist das Eine, aber Vorbeugen ist immer noch besser als Heilen! Verschiedene Organisationen bieten deshalb Kurse „Sicheres Fahren mit dem Elektrofahrrad“ an. Diese sind auf jeden Fall eine Überlegung wert. Das Elektrofahrrad ist nämlich schwerer und erreicht höhere Geschwindigkeiten als ein normales Fahrrad.

Beachten Sie unbedingt die folgenden Tipps!

  • Stellen Sie dem Verkäufer viele Fragen zu den verschiedenen Typen und probieren Sie die Fahrräder in einer ruhigen Straße oder abseits des Verkehrs aus.
  • Tragen Sie stets einen Fahrradhelm! Dieser ist nicht immer Pflicht (wohl aber beim Speed Pedelec), halbiert jedoch das Risiko einer Kopfverletzung bei einem Sturz.
  • Starten Sie mit keiner oder nur niedriger Unterstützung und immer in einem niedrigen Gang.
  • Tragen Sie eine Warnweste (Leuchtweste) und erhöhen Sie so Ihre Sichtbarkeit. Für andere Verkehrsteilnehmer ist es oft schwer, Ihre Geschwindigkeit richtig einzuschätzen. Außerdem machen Sie kein Geräusch wie ein Moped oder ein Roller.
  • Fahren Sie defensiv.
  • Beachten Sie die Verkehrsregeln. Dieselben Regeln wie für das normale Fahrrad gelten. Als Führer eines Speed Pedelec gelten die Regeln der Klasse B für Kleinkrafträder (bromfiets klasse B). Es gibt auch spezielle Verkehrszeichen für Speed Pedelecs; diese sind an der Darstellung eines Mopeds mit dem Buchstaben „P“ zu erkennen.

Ihr Makler, Ihre beste Versicherung!

Zögern Sie bei Fragen nicht, Kontakt mit Ihrem Versicherungs­makler aufzunehmen! Zudem sind an das Elektrofahrrad zahlreiche steuerliche Vorteile geknüpft. Auch für den Arbeitgeber eines Nutzers! Ihr Versicherungs­makler erläutert Ihnen dies gerne im Detail!

Noch keinen Versicherungs­makler? Finden Sie hier einen Makler in Ihrer Nähe.

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