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Überschwemmungen: Schritte, die Sie befolgen sollten

Überschwemmungen: Schritte, die Sie befolgen sollten

Sind Sie Opfer einer Überschwemmung geworden?
Prüfen Sie schnell den folgenden Artikel: Was Sie tun können und wie die Brandversicherung und Ihr Makler Ihnen helfen können.

1. Drohende Überflutung: treffen Sie Vorsorge

Droht Ihre Wohnung oder Ihr Geschäftsbetrieb überflutet zu werden? Versuchen Sie mit Hilfe der Feuerwehr oder des Zivilschutzes die Gefahr abzuwenden. Bringen Sie Kinder und Haustiere in Sicherheit. Stellen Sie Ihr Fahrzeug an einen höher gelegenen Ort. Leben Sie in einem häufig überfluteten Gebiet, so suchen Sie nach dauerhaften Maßnahmen (z. B. Anpassungen am Gebäude) oder immer verfügbaren Hilfsmitteln (z. B. Rückstauklappen, wasserfeste Türschwellen, Pumpanlage). Sorgen Sie für Batterien, falls Sie ohne Strom dastehen.

2. Wasser im Haus: Schlimmeres verhindern

Ist Ihre Wohnung oder Ihr Geschäftsbetrieb bereits unter Wasser gesetzt? Versuchen Sie dann zu verhindern, dass der Schaden sich verschlimmert. Beispielsweise: Gas und Strom in von Feuchtigkeit betroffenen Räumen nicht wieder einschalten, elektrische Geräte und wertvolle Gegenstände in trockene Räume bringen, Gegenstände, die noch gerettet oder repariert werden können, zum Trocknen bringen. Verfolgen Sie über Internet oder Radio, ob das Wasser in den nächsten Stunden oder Tagen weiter steigen wird.

3. Benachrichtigen Sie Ihren Makler

Informieren Sie Ihren Makler so bald wie möglich. Die Brandversicherung deckt Schäden nach Naturkatastrophen, also auch nach Überschwemmungen, bei Privatwohnungen und kleinen Gewerbebetrieben. Die Omniumversicherung ihrerseits deckt Schäden an Ihrem Fahrzeug. Ihr Makler wird eine Akte eröffnen und den Besuch eines Gutachters vereinbaren. Gegebenenfalls kommt er vor Ort, um Hilfe zu leisten. Einige Versicherer bieten als zusätzliche Deckung bei der Brandversicherung auch Beistand für Kundinnen und Kunden in bestimmten Notlagen an. Fragen Sie Ihren Makler, welcher Beistand bei Wasserüberlastung möglich ist, oder konsultieren Sie die Police. Verfügen Sie über eine spezielle Wohnungsassistanceversicherung (diese Versicherung findet man vor allem bei spezialisierten Assistance-Versicherern), können Sie ebenfalls auf die Fachleute zurückgreifen, die der Versicherer für geeignete Nothilfe einsetzt.

4. Sind Sie Mieter?

Handelt es sich um eine Mietwohnung, benachrichtigen Sie selbstverständlich rasch den Eigentümer des Gebäudes. Denn die Versicherung des Eigentümers wird die Schäden am Gebäude (z. B. Böden, Wände, Elektro- und Heizungsanlagen) übernehmen. Schäden am Hausrat fallen dann in der Regel unter Ihre eigene Brandversicherung, zumindest sofern Sie neben der Mieterhaftpflicht auch den Hausrat versichert haben.

5. Was ist mit dem Rampenfonds?

Seit 2007 sind Überschwemmungsschäden in jeder Brandversicherung für Privatwohnungen und kleine Gewerbebetriebe gedeckt. Der Rampenfonds spielt daher keine Rolle mehr, es sei denn, es handelt sich um Land- und Gartenbauschäden oder ein Schadenopfer verfügt über keine Brandversicherung und muss mit einer Sozialhilfe (ÖSHZ-Unterstützung) auskommen.

6. Machen Sie Fotos

Erstellen Sie in Erwartung des Gutachter- oder Maklerbesuchs Fotos vom Wasser im Haus und auf jeden Fall von den entstandenen Schäden (sowohl am Gebäude als auch am Hausrat); dies ist als Beweismittel sehr nützlich und kann die Schadenregulierung beschleunigen.

7. Erstellen Sie eine Schadensliste

Wenn das Wasser abgeflossen ist und der Schlamm auf Kosten des Versicherers beseitigt wurde, können Sie in Erwartung des Gutachters eine Liste mit allen Schäden anfertigen. Das spart Ihnen und dem Gutachter viel Zeit. Fügen Sie der Liste so viele Nachweise wie möglich bei (z. B. Kaufbelege, frühere Fotos, Inventar eines Nachlasses) zu den beschädigten Gegenständen. Falls für einen beschädigten Gegenstand Nachweise nicht auffindbar sind, geben Sie eine kurze Beschreibung an; notieren Sie auch das geschätzte Kaufjahr.

Klicken Sie hier, um eine Musterliste zum Ausfüllen herunterzuladen.

8. Nach dem Besuch des Gutachters

Wenn nach dem Gutachterbesuch noch Schäden auftreten, die auf die Überschwemmung zurückzuführen sind, können Sie diese problemlos weiterhin Ihrem Makler melden. Die Verbindung zur Überschwemmung müssen Sie selbstverständlich nachweisen. Der Gutachter übermittelt seinen Bericht an den Versicherer, damit die Entschädigung gemäß den Vertragsbedingungen berechnet werden kann. Die Entschädigung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zustimmung zur Schadensschätzung auf Ihr Konto überwiesen.

9. Mehr Erläuterungen

Wenn Sie zu einem bestimmten Schadensposten oder zu einer Berechnung mehr Erläuterungen wünschen, wenden Sie sich hierfür an Ihren Makler. Kann Sie diese Erklärung nicht überzeugen und Sie stimmen der vorgeschlagenen Entschädigung nicht zu, bietet Ihnen die Brandversicherung die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Beträge einen eigenen Gutachter zu benennen. Dieser wird den Schaden seinerseits prüfen und eine Schätzung vornehmen.

10. Unzufrieden?

Bleiben Sie nach der Schadenregulierung unzufrieden, können Sie sich an die Beschwerdestelle der betreffenden Versicherungsgesellschaft wenden. Die Beschwerdestelle finden Sie auf der Webseite des Versicherers oder in der Police. Bleiben Sie weiterhin unzufrieden, können Sie sich auch an den Ombudsmann der Versicherungen wenden: www.ombudsman.as/nl

Quelle: Assuralia / ABC Verzekering

Ein guter Tipp: Konsultieren Sie Ihren Makler, wenn Sie Opfer einer Überschwemmung geworden sind.

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