
Es ist Ihnen vermutlich auch schon in diesen Ferien aufgefallen: Auf den Straßen fahren viele Elektrofahrräder (E‑Bikes). Elektrofahrräder werden allmählich zur neuen Normalität. Jährlich werden etwa 500.000 neue Fahrräder verkauft, davon mehr als die Hälfte elektrisch. Das bedeutet, dass es mehr Unfälle mit Radfahrern gibt und insbesondere die Unfälle mit Körperverletzungen kontinuierlich zunehmen. Ein Grund mehr, gut versichert zu sein.
Elektrofahrräder gibt es in allen Preisklassen, aber rechnen Sie am besten mit einigen tausend Euro. Deshalb gewinnt die Omniumversicherung für Fahrräder stark an Bedeutung. Die Omniumversicherung deckt die Schäden am Fahrrad, leistet bei Pannen unterwegs und schützt auch gegen Diebstahl. Sie können ein bestimmtes, „spezifisches“ Fahrrad versichern, es gibt aber auch Tarife, die alle „weichen“ Verkehrsmittel im Haushalt absichern. Wir denken hier z. B. an Elektroroller, Hoverboards, elektrische Fahrzeuge für Mobilitätseingeschränkte usw. Auf dem Markt existieren hierfür verschiedene Formeln. Möchten Sie mehr darüber wissen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Makler auf.
Reicht eine Fahrrad-Omniumversicherung aus?
Es besteht keine Verpflichtung, sich als Radfahrer zu versichern. Für Schäden gegenüber Dritten können Sie jedoch Ihre Privathaftpflichtversicherung (Familiale) in Anspruch nehmen. Beispielsweise verursachen Sie mit Ihrem Elektrofahrrad einen Unfall und es entstehen Kratzer am Fahrzeug der Gegenpartei. In diesem Fall greift Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sie müssen jedoch die Selbstbeteiligung tragen. Die Privathaftpflichtversicherung ist in Belgien nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt aber als unerlässlich. Wer noch keine hat, dem empfehlen wir dringend, eine abzuschließen. Beachten Sie aber, dass einige Elektrofahrräder das Fahren ohne Treten erlauben. In diesem Fall ist eine Haftpflichtversicherung für Mofas erforderlich, wenn Sie damit mehr als 25 km/h fahren können, ohne sich körperlich anstrengen zu müssen.
Es lohnt sich, sich als Radfahrer zu versichern.
Vor allem, wenn Sie wissen, dass die Zahl der Fahrradaufsfälle mit Körperverletzungen sprunghaft ansteigt. Für einige Dutzend Euro im Monat können Sie die ganze Familie dagegen schützen. Bei einem Unfall mit Körperverletzungen werden die zusätzlichen medizinischen Kosten nach Abzug der Leistungen der Krankenkasse erstattet und im Falle von Invalidität oder Tod eine Entschädigung gezahlt. Diese Versicherung kann auf alle Unfälle im Privatraum ausgeweitet werden.
Wichtig zu wissen ist, dass seit 1994 der Radfahrer – auch der Radfahrer mit Elektrofahrrad, der nicht verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – gesetzlich geschützt wird als schwacher Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet, dass Sie als Radfahrer, wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls mit einem Kraftfahrzeug werden, immer eine Entschädigung für Ihre Körperverletzungen und die Beschädigung Ihrer Kleidung erhalten, unabhängig davon, ob Sie schuldhaft gehandelt haben oder nicht. Vorsatz ist natürlich ausgenommen. Ihre medizinischen Kosten werden erstattet, Sie erhalten eine Invaliditätsentschädigung oder Ihre Erben erhalten im Todesfall eine Schadenersatzleistung. Schäden an Ihrem Fahrrad werden nach dieser Regelung nicht ersetzt. An dieser Stelle möchten wir nochmals die Bedeutung einer Fahrrad‑Omniumversicherung hervorheben.
Und nicht zuletzt: die Rechtsschutzversicherung.
Je mehr Unfälle, desto größer die Wahrscheinlichkeit, in einen rechtlichen Streit verwickelt zu werden. Haben Sie schon darüber nachgedacht, wie Sie den Schaden an Ihrem Fahrrad geltend machen, wenn die Gegenpartei Fahrerflucht begeht oder keine Privathaftpflichtversicherung besitzt? Oder was, wenn Sie sich wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung verteidigen müssen, während sich die Regeln ständig ändern und kaum noch nachzuvollziehen sind? Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihre verschiedenen Rechtsschutzdeckungen in den unterschiedlichen Versicherungen zu überprüfen. Ihr Makler sucht dann die beste Lösung für Ihre Familie heraus. Möchten Sie mehr über die Rechtsschutzversicherung erfahren, mit oder ohne Steuervorteil, dann fragen Sie Ihren Makler nach weiteren Informationen.
Quelle: Nextmove
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