
Obwohl wir uns noch mitten in den Sommerferien befinden, freuen sich viele Studierende auf ihr neues Studentenzimmer. Vielleicht hat das für sie keine Priorität, aber als Eltern sollten Sie darauf achten, dass das Studentenzimmer genauso gut versichert ist wie die eigene Wohnung.
Soweit der/die Studierende noch bei den Eltern gemeldet ist, besteht auf den ersten Blick kein Problem.
Grundsätzlich deckt die Feuerversicherung der Eltern auch das Studentenzimmer ab. Es ist stets ratsam, die Bedingungen der Police gründlich zu lesen. Bei Studierenden, die im Ausland studieren, sollten Sie prüfen, ob zeitliche oder geografische Beschränkungen bestehen.
Der Versicherungsschutz kann auch durch eine Diebstahlversicherung erweitert werden. Studentenzimmer sind häufig ein Eldorado für Diebe (Laptops, iPads). Wenn in der Feuerversicherung der Eltern eine Diebstahlversicherung eingeschlossen ist, ist grundsätzlich auch der Hausrat des Studentenzimmers des Sohnes oder der Tochter gegen Diebstahl gedeckt.
Auch die Privathaftpflicht der Eltern greift ein, wenn die Tochter oder der Sohn einem Mitbewohner des Studentenzimmers Schaden zufügt, vorausgesetzt, er oder sie ist noch bei den Eltern gemeldet. Ein Beispiel ist, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter Brand verursacht, wodurch ein oder mehrere Mitbewohner verletzt werden.
Fazit: Soweit der/die Studierende noch bei den Eltern gemeldet ist, sind keine separaten Policen erforderlich. Es genügt, die Vertragsbedingungen der Police sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Erweiterungen abzuschließen.
Zögern Sie nicht, Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten.
Quelle: Nextmove
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