Moncourtier Emblem
Actualité

Zehnjährige Haftpflicht für Wohngebäude in wenigen Worten

Zehnjährige Haftpflicht für Wohngebäude in wenigen Worten

FÜR WEN IST DIESE ERLÄUTERUNG BESTIMMT ?

Haben Sie als Eigentümer ein Einfamilienhaus oder ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen gebaut oder renoviert, für das eine Baugenehmigung nach dem 1. Juli 2018 erteilt wurde, und stellen Sie Schäden infolge eines Mangels fest, der die Stabilität des Gebäudes ernsthaft beeinträchtigt? Dann ist die nachfolgende Erläuterung für Sie möglicherweise nützlich. Wenn Sie die Haftung eines der Bauakteure (Architekt, Ingenieur, Auftragnehmer und andere Dienstleister, …) nachweisen können, können Sie von dieser Partei Schadenersatz für den (Folge‑)Schaden verlangen.

EINE VERPFLICHTENDE VERSICHERUNG

Für Baugenehmigungen mit Einbezug eines Architekten, die ab dem 1. Juli 2018 erteilt wurden, sind die Bauakteure verpflichtet, eine Versicherung für ihre zehnjährige Haftpflicht abzuschließen. Dies kann über eine individuelle Police oder über eine sogenannte Globalpolice erfolgen, bei der alle an Bau oder Renovierung beteiligten Bauakteure in einer einzigen Versicherungspolice versichert sind. Jeder Bauakteur muss Ihnen und Ihrem Architekten vor Beginn der Arbeiten den Versicherungsnachweis mittels einer Bescheinigung vorlegen.

ZEHNJÄHRIGE HAFTPFLICHT

Diese Versicherung deckt die zehnjährige Haftpflicht der Bauakteure für Mängel, die die Stabilität und Tragfähigkeit des geschlossenen Rohbaus ernsthaft gefährden, sowie für Abdichtungsprobleme, die Auswirkungen auf diese Stabilität und Tragfähigkeit haben. Die zehnjährige Haftpflicht gilt für eine Dauer von zehn Jahren ab Abnahme der Arbeiten. Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem Sie bestätigen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Achten Sie daher darauf, dass im Werkvertrag die Abnahme der Arbeiten als Beginn der zehnjährigen Deckung angegeben ist. Lassen Sie zu diesem Zeitpunkt von allen Parteien ein Abnahmeprotokoll unterzeichnen, das als Abnahme der Arbeiten gilt und in dem die sichtbaren Mängel ausführlich beschrieben sind (in der Regel veranlasst Ihr Architekt dies) und das dieses Datum bestätigt.

ERNSTE KONSTRUKTIONSMÄNGEL

Liegen schwerwiegende Konstruktionsmängel vor, die die Stabilität und Tragfähigkeit des geschlossenen Rohbaus gefährden, oder Abdichtungsprobleme, die Auswirkungen auf diese Stabilität und Tragfähigkeit haben? In diesem Fall kommt die zehnjährige Haftpflichtversicherung der beteiligten Bauakteure für diesen Schaden auf. Dies kann beispielsweise umfassen:

  • wesentliche Risse oder Brüche in den Wänden;
  • das Absacken einer Bodenplatte;
  • der Einsturz oder eine starke Durchbiegung des Dachs;
  • Folgeschäden an der Auskleidung und Ausstattung.

Dagegen gewährt die Versicherung der zehnjährigen Haftpflicht keine Deckung für:

  • Ausschlüsse, die in den Versicherungsbescheinigungen angegeben sind;
  • normale Setzungsschäden des Gebäudes (kleine Risse im Putz von Wänden oder Decken);
  • Wasser im Keller, Feuchtigkeits-, Schimmel- oder Kondensationsprobleme ohne Auswirkung auf die Stabilität oder Tragfähigkeit des Gebäudes;
  • Schäden, die durch Ihre Feuerversicherung abgedeckt sind: Überlaufen der Badewanne, ein Leck der Geschirrspülmaschine, eine undichte Heizungsanlage;
  • Schäden durch mangelhafte Instandhaltung oder unsachgemäße Nutzung Ihres Hauses. Ihr Haus ist für viele Jahre gebaut, erfordert jedoch eine Mindestinstandhaltung;
  • Mängel des Gebäudes, die mit der technischen Ausstattung (Heizungsanlage) oder der Auskleidung (z. B. Badfliesen) zusammenhängen;

WAS IST IM SCHADENSFALL ZU TUN?

Bevor Sie den Schaden bei der Versicherung eines Bauakteurs anzeigen, der haftbar sein könnte, nehmen Sie am besten zuerst Kontakt mit dem Architekten oder dem Auftragnehmer auf, die am Bau oder an der Renovierung Ihres Hauses beteiligt waren. Diese sind nämlich in erster Linie für ihren After‑Sales‑Service zuständig!

Bitten Sie Ihren üblichen Ansprechpartner im Versicherungsbereich um Rat, um zu prüfen, ob der Schaden nicht bereits durch eine andere Versicherung gedeckt ist, etwa durch Ihre eigene Feuerversicherung oder die Haftpflichtversicherung „nach Ausführung“ Ihres Auftragnehmers. Das kann die schnellste Lösung sein.

WANN KOMMT DIE VERSICHERUNG DER ZEHNJÄHRIGEN HAFTPFLICHT ZUM TRAGEN?

Wenn Sie als Eigentümer innerhalb von zehn Jahren nach der Abnahme des Gebäudes einen erheblichen Mangel feststellen, für den ein Bauakteur haftbar gemacht werden kann, und ein Kontakt mit dem betreffenden Architekten und/oder Auftragnehmer oder eine andere Versicherung keine Abhilfe schafft, können Sie den Schaden bei den Versicherern der beteiligten Bauakteure anzeigen.

SO MELDEN SIE IHREN SCHADEN BEI DEN VERSICHERERN AN:

  • Benachrichtigen Sie den Versicherer des Bauakteurs, dessen Haftung in Frage steht;
  • Geben Sie die Policennummer der individuellen Policen oder der Globalpolice an;
  • Senden Sie eine Kopie des Werkvertrags und der Baugenehmigung mit;
  • Geben Sie deutlich die Lage des Gebäudes, das Datum der Abnahme und das Datum an, an dem die Mängel erstmals bemerkt wurden;
  • Beschreiben Sie sorgfältig Lage, Art und Ausmaß des Mangels. Fügen Sie auf jeden Fall Fotos bei!
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Schadenmeldung vollständig ist: Je mehr zusätzliche Informationen der Versicherer anfordern muss, desto langsamer verläuft die Bearbeitung Ihres Antrags;
  • Versenden Sie Ihre Anzeige und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung oder eine Aktennummer.

Share

Tipps, Infos und
Inspirationen

Alle unsere Artikel ansehen

Häufig gestellte
Fragen

Finden Sie schnell die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Maklern in der Versicherungsbranche.

Mehr Fragen ansehen