
Sie haben beschlossen, zusammenzuleben oder zu heiraten. Das ist ein wichtiger Schritt im Leben. Außerdem können Sie viel Geld sparen. Denken Sie an die Mietkosten, die Energierechnungen … und auch an Einsparungen bei Ihren Versicherungsprämien.
Da Sie an derselben Adresse gemeldet sind, reicht es aus, für bestimmte Risiken eine Versicherung auf beide Namen abzuschließen. Wir denken hier zum Beispiel an die Privathaftpflichtversicherung und die Feuerversicherung.
Wenn Sie den Schritt machen, zusammenzuleben oder zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler aufzunehmen. Gemeinsam können Sie dann alle Versicherungsverträge durchgehen und anpassen. Es ist sinnlos, für Versicherungen zu zahlen, die Risiken absichern, die nicht mehr bestehen. Zum Beispiel, wenn einer von Ihnen eine Wohnung verlässt, weil diese verkauft wurde oder der Mietvertrag gekündigt wird. In diesem Fall können Sie verlangen, die Versicherung für diese Wohnung sofort zu kündigen.
Vergessen Sie nicht, zu dem Termin mit Ihrem Versicherungsmakler alle Versicherungspolicen mitzubringen. So kann er die Verträge schnell aktualisieren, damit Sie weiterhin gut versichert bleiben. Einige Beispiele:
- Der Wert des Hausrats muss erhöht werden, weil einer der Partner seinen bzw. ihren Hausrat mitgebracht hat.
- Möglicherweise hat einer der Partner eine Privathaftpflichtversicherung für Alleinstehende. Diese Police muss erweitert werden, damit alle unter demselben Dach lebenden Personen versichert sind.
- Möglicherweise wird eines der Fahrzeuge verkauft. Es ist sinnvoll, in der weiterhin bestehenden Kfz‑Versicherung den Partner als zusätzlichen Fahrer aufzunehmen.
- Bleiben dennoch zwei Fahrzeuge, müssen nicht zwei separate Rechtsschutz- (oder Assistance-)Versicherungen abgeschlossen werden. Für das zweite Fahrzeug ist in einer bestehenden Police häufig ein erheblicher Rabatt vorgesehen.
- Sie müssen keine zusätzliche Krankenhauszusatzversicherung abschließen, wenn einer der Partner über den Arbeitgeber eine Krankenhauszusatzversicherung hat. Bitten Sie einfach den Versicherer des Arbeitgebers, den Partner in die Police aufzunehmen, wobei selbstverständlich ein Beitragszuschlag zu zahlen ist.
- Möglicherweise haben Sie Lebensversicherungen und müssen den Begünstigten im Todesfall ändern.
Wenn Sie mehr Informationen zum Zusammenleben und zu Versicherungen wünschen, zögern Sie nicht, Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler aufzunehmen.
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