Lebensversicherungspolicen eignen sich ebenfalls als Kapitalanlageform. Bei dieser Vertragsform tritt der Versicherungsnehmer als Vertragsinhaber auf. Im Todesfall wie im Erlebensfall bei Laufzeitende wird das Kapital ausbezahlt. Der im Vertrag angegebene Begünstigte erhält das vorgesehene Kapital.

Gute Gründe für eine Lebensversicherung als Kapitalanlage

  • Diese Anlageform ermöglicht dem Versicherungsnehmer und dem Begünstigten eine sinnvolle Planung des Nachlasses: Im Todesfall kann er einer bestimmten Person (dem Begünstigten) ein gesichertes Kapital vermachen. Beim Ableben des Versicherten erlangt der Begünstigte einen persönlichen Anspruch auf das Kapital. Konkret: Der Begünstigte erhält das Kapital unter allen Umständen, auch wenn er keine Erbschaft machen würde. 
  • Es steht dem Versicherungsnehmer frei, einen Begünstigten anzugeben oder ihn zu widerrufen.
  • Wenn der Versicherungsnehmer seine Policen beispielsweise bei einem Brand verliert, erhält er auf einfache Anfrage bei der Versicherung beglaubigte Kopien, die den gleichen Wert wie die ursprünglichen Kopien haben.
  • Die Police bietet den Angehörigen finanziellen Schutz. Das Kapital wird den Begünstigten ausgezahlt, unabhängig von der Laufzeit oder dem Zinssatz.
  • Ein weiterer Vorteil gewährt das Steuersystem sowohl für Produkte mit feststehendem Zinssatz als für Lebensversicherungen, die an Investmentfonds gebunden sind. Bei Versicherungsprodukten mit festen Zinssätzen, z. B. Versicherungsbons, ist die Quellensteuer von 15 % vermeidbar, insofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Für fondsgebundene Lebensversicherungen gilt keine Quellensteuer.