Um das Sparen zum Aufbau einer Zusatzpension zu fördern, haben die Steuerbehörden Steuervorteile für klassische Lebensversicherungen und Versicherungen Universal Life vorgesehen. An Investmentfonds gebundene Lebensversicherungen profitieren nicht von diesen Anreizen.

 

  • Eine Privatperson darf drei Prämien in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben: die Prämie als Steuerbefreiung (max. 2160 Euro für die Einkommen des Steuerjahres 2011, bezogen auf das Berufseinkommen), die Prämie für das Pensionssparen (max. 880 Euro für die Einkommen des Steuerjahres 2011) und der Eigenbetrag im Rahmen einer kollektiven Pensionsvereinbarung (z. B. Gruppenversicherungen).
    Die Steuervorteile betragen wenigstens 30 % und maximal 40 % der bezahlten Prämie (der verbesserte durchschnittliche Steuersatz).
  • Ein Selbständiger kann zudem eine Freie Zusatzpension für Selbständige abschließen. Die Prämie hängt vom Einkommen des Selbständigen ab und beträgt maximal 2.852,89 Euro (Steuerjahr 2011 – ohne Zusatz für soziale Leistungen). Die Prämie ist als Sozialbeitrag steuerlich absetzbar und lohnt sich doppelt: ein steuerlicher Vorteil in Bezug auf den Grenzsteuersatz und eine Senkung der künftigen Sozialbeiträge.
  • Ein Unternehmen als Rechtsperson ist ebenfalls befugt, für seine selbständigen und angestellten Mitarbeiter eine individuelle oder eine kollektive Pensionsvereinbarung zu zeichnen. Das Unternehmen zahlt in diesem Rahmen die Prämien für den Aufbau einer Zusatzpension zugunsten seiner Mitarbeiter. Das Pensionskapital wird infolge der gleichnamigen Regel auf 80 % des letzten Einkommens begrenzt.
  • Ein Unternehmen ohne Rechtsperson darf zugunsten seiner angestellten Mitarbeiter die gleichen Anweisungen treffen. Auch hier gilt die 80%-Regel bei der Begrenzung des Pensionskapitals. Die Prämien darf das Unternehmen als Berufsunkosten absetzen, sodass die steuerpflichtigen Gewinne sinken.