• Die Lebensversicherung wird meistens über einen langen Zeitraum (bis 60 oder 65 Jahre) gezeichnet.
  • Die Prämie besteht aus verschiedenen Teilen: 
    • Die Risikoprämie, die die Zahlung des Kapitals im Todesfall absichert.
    • Die Sparprämie, die das Pensionskapital bildet.
    • (Diese beiden ersten Prämienbestandteile werden aufgrund der Überlebensstatistiken der belgischen Bevölkerung berechnet.)
    • Ein technischer Zinssatz, der auf die beiden ersten Prämienteile angewendet wird. Diesen Satz bestimmt die Versicherungsgesellschaft nach eigenem Ermessen, wobei dieser nicht mehr als 3,75 % betragen darf.
  • Alle Bestandteile der Prämien müssen vor dem Vertragsabschluss festgelegt sein und dürfen nicht einseitig vom Versicherer geändert werden. Das heißt, dass das versicherte Kapital voll garantiert ist.
  • Die Versicherungsgesellschaft kann die dem Versicherten gewährten Garantien anheben, indem sie ihm eine Gewinnbeteiligung zuerkennt. Sobald diese Gewinnbeteiligung zuerkannt wurde, gilt sie als erworben.