Die Lebensversicherung wird meistens über einen langen Zeitraum (bis 60 oder 65 Jahre) gezeichnet.
Die Prämie besteht aus verschiedenen Teilen:
Die Risikoprämie, die die Zahlung des Kapitals im Todesfall absichert.
Die Sparprämie, die das Pensionskapital bildet.
(Diese beiden ersten Prämienbestandteile werden aufgrund der Überlebensstatistiken der belgischen Bevölkerung berechnet.)
Ein technischer Zinssatz, der auf die beiden ersten Prämienteile angewendet wird. Diesen Satz bestimmt die Versicherungsgesellschaft nach eigenem Ermessen, wobei dieser nicht mehr als 3,75 % betragen darf.
Alle Bestandteile der Prämien müssen vor dem Vertragsabschluss festgelegt sein und dürfen nicht einseitig vom Versicherer geändert werden. Das heißt, dass das versicherte Kapital voll garantiert ist.
Die Versicherungsgesellschaft kann die dem Versicherten gewährten Garantien anheben, indem sie ihm eine Gewinnbeteiligung zuerkennt. Sobald diese Gewinnbeteiligung zuerkannt wurde, gilt sie als erworben.