• Das Erlebensfallkapital bei Endfälligkeit ohne Prämienrückerstattung gewährleistet ein Pensionskapital, das bei Ablauf im Erlebensfall (wenn der Versicherte zu diesem Zeitpunkt noch lebt) ausbezahlt wird. Verstirbt der/die Versicherte vor dem Ablauf des Vertrags, ist keine Erstattung vorgesehen.
  • Das Erlebensfallkapital bei Endfälligkeit mit Prämienrückerstattung gewährleistet die Zahlung eines Kapitals im Erlebensfall. Verstirbt der Versicherte vor dem Vertragsablauf, werden die Prämien erstattet, ggf. zuzüglich eines vereinbarten Zinssatzes.

Ein Beispiel

Eine gemischte Lebensversicherung 10/20 beinhaltet ein Kapital von 10 im Todesfall vor Ablauf des Vertrags. Im Erlebensfall wird das Kapital von 20 ausbezahlt.

  • Die gemischten Lebensversicherungen beinhalten sowohl ein Todesfallkapital als auch ein Pensionskapital.