• Die Versicherung wird meistens für einen längerfristigen Zeitraum gezeichnet (eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren empfiehlt sich, ist jedoch nicht zwingend). Der Vertrag wird auch als ‚open-ended‘ bezeichnet, da der Vertrag kein Datum festlegt. Der Versicherungsnehmer entscheidet selbst, zu welchem Zeitpunkt er aus dem Fonds aussteigen möchte.
  • Die Prämie (ohne Einstiegskosten) wird in Einheiten der gewählten Fonds umgewandelt. Der Ertrag des Versicherungsvertrags hängt also vom Ertrag des Anlagefonds ab. Hier kommt weder ein technischer Zins noch eine Gewinnbeteiligung vor. 
  • Im Todesfall des Versicherten wird der Wert des Vertrags an den Begünstigten ausbezahlt. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit eine zusätzliche Todeskapitalversicherung zu zeichnen. Ihm werden verschiedene Formen angeboten. Der Kunde kann beispielsweise im Todesfall eine minimale Rückgewinnung erlangen, die den eingezahlten Prämien entspricht, unabhängig vom Vertragswert. Die Prämie, die für die Deckung im Todesfall fällig ist, wird vom Verkaufsertrag der Fondseinheiten bezahlt.
  • Der Versicherungsnehmer entscheidet frei, was und wie viel er einzahlen will. Er kann den Fonds auch jederzeit wechseln.