Langsame Fahrzeuge, darunter Rollstühle sowie Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Segways, Scootmobiles usw., gehören zu der Kategorie „ Fortbewegungsgeräte“. Wenn Personen mit einer Behinderung im öffentlichen Raum (Wege, der Öffentlichkeit zugängliche Orte) im Rollstuhl unterwegs sind, sind sie verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Gruppe der Fortbewegungsgeräte ist in zwei Unterkategorien unterteilt:

  • Die nicht motorisierten Fortbewegungsgeräte:
    Ein Fahrzeug ohne Motor, das kein Rad ist (Fahrrad, Dreirad, Viererrad, Handbike). Das Fahrzeug wird von der Muskelkraft angetrieben. Es besteht keine Höchstgeschwindigkeitsgrenze.
    Beispiel: Ein Rollstuhl, der von einer Person mit beschränkter Mobilität gefahren wird.
  • Die motorisierten Fortbewegungsgeräte:
    Jedes motorisierte Fahrzeug mit zwei oder mehreren Rädern und einer Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h.
    Beispiel: elektrische Rollstühle, Scooter

Der Königliche Erlass über die Fortbewegungsgeräte bestimmt, dass die Nutzer dieser Geräte sich an die Regeln halten, die für beide Kategorien von Verkehrsteilnehmern gelten. Wer nur im Fußgängertempo vorankommt, muss die Vorschriften für Fußgänger beachten. Wer schneller fährt, muss sich an die Verkehrsregeln für Radfahrer halten.

Ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Fortbewegungsgeräte verpflichtet?
Als allgemeine Regel gilt, dass jedes motorisierte Fahrzeug durch einen Kfz-Versicherung gedeckt wird. Für die nicht motorisierten Fortbewegungsgeräte muss keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Deswegen sollte man aber trotzdem eine private Haftpflichtversicherung zeichnen.

Motorisierte Fortbewegungsgeräte gelten als Kraftfahrzeuge, weshalb sie durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung und die pflichtmäßige grüne Versicherungskarte abgesichert sein müssen, um am Verkehr teilnehmen zu dürfen. Sie haben also das Recht auf öffentlichen Wegen und an öffentlich zugänglichen Orten zu fahren sowie an Orten, die nur einer begrenzten Anzahl Personen zugänglich sind.

Eine private Haftpflichtversicherung ist ebenfalls ausreichend, wenn sie die Bestimmungen des Gesetzes vom 21. November 1989 über Kfz-Versicherungen erfüllt und zur Ausstellung einer grünen Versicherungskarte führt.

Bemerkung: Die Gesetzgebung über die Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Unterkategorie hat schon viele Reaktionen hervorgerufen. In Zukunft wäre eine nuanciertere Gesetzgebung wünschenswert. Sollte dies so sein, werden wir auf diesem Portal über diese Entwicklung berichten.

Der Rollstuhl, der vor einem Motor angetrieben wird, gehört eindeutig in diese Kategorie von Fortbewegungsgeräten. Aus diesem Grund sollte ein Rollstuhl wie oben erwähnt versichert sein.
Die Nutzer dieser motorisierten Fahrzeugkategorie brauchen keinen Führerschein.