RDR: Ein effizientes System, dessen Anwendung ab dem 1. Juli 2007 erweitert wird

Pressemitteilungen Assuralia vom 20. Juni 2007

Ab dem 1. Juli 2007 wird Assuralia, der Berufsverband der Versicherungsgesellschaften, das Anwendungsfeld der Sachverständigen- und RDR-Konvention ansehnlich erweitern.

RDR steht für „Règlement Direct/Directe Regeling“ (Unfallregelungsabkommen zwischen Versicherungsgesellschaften) und wurde 1972 von Kfz-Versicherungsgesellschaften mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Schadensfallregelung effizienter und rascher zu gestalten. Jedes Jahr werden 250.000 Schadensfälle (d. h. 70 % aller Verkehrsunfälle) auf diese Weise innerhalb weniger Wochen geregelt. Ohne RDR würde die Abwicklung Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen.
 
Bei einer Schnellregelung wird das Opfer eines Verkehrsunfalls von seinem eigenen Versicherer entschädigt und nicht von der Gesellschaft der haftenden Partei, wie im Gemeinrecht üblich. Natürlich darf kein Zweifel an der Haftpflicht der Parteien bestehen: Deswegen ist ein korrekt ausgefülltes Unfallformular von wesentlicher Bedeutung! Das RDR-System wird ausschließlich in Fällen angewendet, die in der RDR-Konvention („Skala der Haftpflichtigkeiten“) vorgesehen sind, und in denen die Haftpflichtigkeit nicht angefochten werden kann, darunter der Zusammenstoß mit einem Fahrzeug, das vor dem Fahrzeug fährt, die Missachtung einer Vorfahrt oder der Aufprall auf ein parkendes Fahrzeug.

Damit noch mehr Versicherte von den Vorzügen der RDR-Konvention profitieren können, ist diese von Grund auf überarbeitet worden. Die Obergrenze, an die sich der vom Versicherten beauftragte Sachverständige halten muss, wenn er die Schäden ohne Intervention des Sachverständigen der Gegenpartei begutachten will, wurde von 6.500 Euro auf 8.500 Euro angehoben. In der erweiterten aktualisierten Fassung der RDR-Konvention beinhaltet außerdem die Anhebung der Obergrenze für Entschädigungen, die der Versicherer selbst vornehmen kann, von 8.500 Euro auf 25.000 Euro. Den größten Einfluss auf den Anwendungsbereich wird aber wahrscheinlich die Erweiterung der Tabelle der Haftpflichtigkeiten haben und insbesondere die Möglichkeit für die betroffenen Gesellschaften, den Schadensfall im gegenseitigen Einverständnis außerhalb der Tabelle zu regeln. 

Von Anfang an war das RDR-System ausgesprochen erfolgreich. Jährlich können tausende Opfer direkt entschädigt werden, wobei der Gesamtbetrag der gezahlten Entschädigungen ca. 400 Millionen Euro beträgt. Nach 35 Jahren wurden rund 9 Millionen Schadensfälle für einen Gesamtbetrag von 9 Milliarden Euro vergütet und das in einem Zeitraum, in dem die Fahrzeugflotte von 2,5 Millionen Fahrzeuge auf über 6 Millionen gegenwärtig gestiegen ist.

Das RDR-System ist für die Opfer in vielerlei Hinsicht günstig: Es gewährt eine weitaus schnellere Entschädigungszahlung und vorteilhaftere Versicherungsprämien, da die Verwaltungskosten geringer sind.

Ein Anwendungsausschuss befindet über die Streitfälle. Neu ist, dass aufgrund seiner Beschlüsse neue Regeln in der Sachverständigen- und RDR-Konvention aufgenommen werden und den Schadensfallreglern im Zweifelsfalle als Referenz dienen können.