Der Kgl. Erlass vom 12. Oktober 1990 definiert die Rechtsschutzversicherung und die Mindestgarantie, die in jedem Rechtsschutzversicherungsvertrag enthalten sein muss, insbesondere die Kosten und Honorare, die für einen vom Versicherten frei gewählten Rechtsanwalt laut des vertraglich festgelegten Betrags zu zahlen sind. Über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus bestimmt jeder Rechtsschutzversicherer frei über den Inhalt seiner Verträge sowie seine Prämien.

  • In bestimmten Fällen, die in der Police beschrieben sind, steht dem Versicherten ein Strafrechtsschutz vor einem Strafgericht zur Verfügung. Ein Anwalt wird angewiesen, die Interessen des Versicherten zu vertreten.
  • Ein Beispiel

    Der Versicherte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalls verfolgt.
    Wenn der Versicherte Opfer eines Schadens wird, den eine andere Person verursacht hat, leistet die Rechtsschutzversicherung, wie in der Police aufgelistet, jeglichen Beistand, um Entschädigung zu erlangen sowohl für die Sach- als auch für die Körperschäden. Das nennt man auch Schadenersatz-Rechtsschutz.
  • Ein Beispiel

    Während eines Fahrradausflugs wird der Versicherte von einem herum streunenden Hund gebissen und schwer verletzt.
    Bei Zahlungsunfähig- keit Dritter (die Person, die den Schaden verursacht hat, ist identifiziert, aber nicht zahlungsfähig) zahlt die Rechtsschutzversicherung dem Versicherten die Entschädigung, die ihm zusteht.
  • Der Rechtsschutzversicherer setzt alle Hebel in Kraft, um eine faire Abwicklung zu erzielen: Er erbringt den Beweis für die Verantwortung von Dritten, lässt den Schaden des Versicherten schätzen und unterstützt ihn bei der Abwicklung der Formalitäten. Außerdem fordert er die Zahlung einer korrekten Entschädigung von der Gegenpartei. In diesem Sinne nimmt er Verhandlungen mit der Gegenpartei auf und versucht die Angelegenheit zunächst gütlich zu regeln. Ist eine solche Regelung nicht möglich, wird sie von einem Anwalt und in einem Gerichtsverfahren herbeigeführt.
  • Jede Gesellschaft entscheidet frei über ihre Versicherungsprämien. Je mehr Deckungen in einer Police enthalten sind, desto höher ist die Prämie. Policen, die nur bei einem Schaden auftreten, der sich außerhalb einer Vertragsregelung ereignet hat, kosten weniger als jene, die auch bei Streitigkeiten im Bereich des Vertragsrechts auftreten.