Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt alle Opfer, mit Ausnahme des Fahrers des versicherten Fahrzeugs, der nicht als schwacher Verkehrsteilnehmer gilt. Entweder ist der Fahrer Verursacher und hat also kein Anrecht auf eine Entschädigung oder er hängt bei einem nicht verschuldeten Unfall von der Haltung der Gegenpartei ab, was die Qualität und schnelle Regelung seiner Entschädigung betrifft.

Das Zweck einer Fahrerversicherung besteht darin, den Fahrer – unabhängig von der Haftungsfrage– teilweise oder vollständig für die erlittenen körperlichen Schäden zu entschädigen. Jede Versicherungsgesellschaft entscheidet frei über den Inhalt und die Prämie dieser Versicherung. Nachstehend lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale.