Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entschädigt niemals die Schäden, die dem versicherten Fahrzeug zugefügt worden sind. Dafür gibt es eine freie Sonderversicherung, die als Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung gezeichnet werden kann. Ihr Zweck: Die Reparatur oder den Verlust des versicherten Fahrzeugs nach vertraglichen Vorgaben zu entschädigen, unabhängig davon, ob der Versicherte für den Schaden haftbar ist oder nicht.

Jeder Versicherer bestimmt den Tarif und den Inhalt dieser Policenform nach eigenem Ermessen. Folgende gemeinsame Merkmale sind zu unterstreichen.