Die Familienhaftpflichtversicherung entschädigt die von einem Versicherten bei einem Dritten im privaten Umfeld verursachten Schäden unter der Voraussetzung, dass der Versicherte haftbar ist. Wie jede Haftpflichtversicherung bemüht sich auch die Familienhaftpflichtversicherung, das Vermögen des Versicherten gegen die (manchmal schweren) finanziellen Folgen seiner Fehler, Versäumnisse, Mängel, … für die er haftet, zu schützen.

Insofern die Haftung des Versicherten bestätigt wird, hat er die Opfer zu entschädigen. In dieser Hinsicht sieht das Zivilgesetzbuch vor, dass jeder mit seinem gesamten Vermögen für diese Entschädigung haftet. Der Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung ist also unverzichtbar.