Die persönliche Unfallversicherung sorgt im Wesentlichen dafür, dass der finanzielle Verlust bei einem Unfall aufgefangen wird. Lässt sich kein Schuldiger ausfindig machen, muss das Opfer mit den Krankenkassen für die Körperschäden Vorlieb nehmen: Behandlungskosten, Entschädigung der vorübergehenden oder bleibenden Invalidität.

Bei einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Arbeitsweg tritt die vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung für die Körperschäden der Privatperson und Gehaltsempfänger ein, nicht aber für seine Unfälle im Privatleben, für die seine Krankenkasse aufkommt.