Die Familienhaftpflichtpolice entschädigt den Schaden, den ein Versicherter einem dritten im Privatleben zugefügt hat, vorausgesetzt, der Versicherte ist im Schadensfall haftbar. Wie alle Haftpflichtversicherungen schützt auch die Familienhaftpflichtversicherung das Vermögen des Versicherten gegen die (manchmal schweren) finanziellen Folgen seiner Fehler, Versäumnisse, Unterlassungen usw., für die er haftbar ist.

Ist der Versicherte für den Schaden verantwortlich, ist er verpflichtet, die Opfer zu entschädigen. In diesem Sinne schreibt das Zivilgesetzbuch vor, dass jeder mit seinem gesamten Vermögen bürgen muss. Eine Familienhaftpflichtversicherung ist also unerlässlich.