Jeder ist in irgendeiner Weise ehrenamtlich tätig. Weil er in einem Verein oder einer Organisation aktiv ist oder die Nachbarskinder beaufsichtigt. Ein Unfall ist schnell passiert und deshalb sollte man unter allen Umständen gut versichert sein. Bestimmte Organisationen sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Helfer abzuschließen. Ausgenommen bei leichten Wiederholungsfehlern, schweren Fehlern oder arglistiger Täuschung haftet der ehrenamtliche Helfer nicht länger, sondern die Organisation. Ist der freiwillige Helfer tätig, ohne an eine Organisation oder einen Verein gebunden zu sein, haftet er möglicherweise selbst für den Schaden.

Die Art der Organisation oder die Umstände, in denen ein ehrenamtlicher Helfer tätig ist, entscheidet darüber, ob eine Versicherung Pflicht ist oder nicht.

  • Die Organisationen, die für die Fehler ihrer ehrenamtlichen Helfer haften,sind verpflichtet, selbst eine Haftpflichtversicherung für ihre ehramtlichen Helfer zu zeichnen. Dabei handelt es sich um öffentliche oder private Rechtspersonen, ohne Erwerbszweck (VoG, ÖSHZ usw.), nichtrechtsfähige Vereinigungen, die eine Person oder mehrere mit einem Arbeitsvertrag einstellen, nichtrechtsfähige Vereinigungen, die unabhängig von ihrer Verbindung untereinander, als Untergliederung einer der beiden oben erwähnten Organisationsarten gelten können (z. B. ein Jugendverein oder ein Sportklub, der einem Verband angeschlossen ist).
  • Die Organisationen, die nicht für die Fehler ihrer ehrenamtlichen Helfer haften, sind nicht verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, auch wenn Ihnen dazu geraten wird. Es handelt sich um nichtrechtsfähige Organisationen ohne Personal und/oder Untergliederung. Die ehrenamtlichen Helfer sollten selbst eine private Haftpflichtversicherung (Familienhaftpflichtversicherung) abschließen.
  • Die ehrenamtlichen Helfer, die nicht mit einer Organisation verbunden sind, sind Personen, die einem Dritten privat gerne einen Dienst erweisen und beispielsweise die Nachbarskinder zur Schule bringen. Diese freiwilligen Helfer sind nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings ist eine private Haftpflichtversicherung (Familienhaftpflichtversicherung) ratsam