Der Gesetzgeber hat die Mindestgarantiebedingungen, den jede Brandschutzpolice bieten muss, festgelegt (K. E. vom 24. Dezember 1992 und vom 16. Januar 1995). Jeder Versicherer hat seinem Versicherten (Mieter oder Vermieter) beispielsweise ein System zur Nichtanwendung der Proportionalregel oder ein Bewertungssystem bereitzustellen, um den Wert eines Hauses oder einer Wohnung, das bzw. die ihm gehört oder das bzw. die er mietet, zu bestimmen. Die Gesellschaft darf nach eigenem Ermessen den Namen oder den Inhalt des oder der von ihr vorgeschlagenen Systems/Systeme bestimmen.