Alle Policen sehen im Schadensfall einen Betrag (die Selbstbeteiligung) vor, die bei allen Versicherungsarten, ausgenommen der Beistandsversicherung Wohnen, zu Lasten des Kunden geht. In neueren Versicherungsverträgen wird die Möglichkeit geboten, diese Selbstbeteiligung abzuändern: Dann zahlt die Gesellschaft beispielsweise den vollen Schaden, insofern dieser einen vertraglich festgelegten Betrag überschreitet.

Die Brandschutzversicherung kann gegen Zahlung einer Zusatzprämie um eine Diebstahlversicherung für den Inhalt ergänzt werden.