Eine elektronische Alarmanlage hat eine abschreckende Wirkung. Ein Einbruchsversuch bleibt nicht unbemerkt, wenn eine Alarmanlage losgeht.

Man unterscheidet zwischen perimetrischen Systemen (Türen und/oder Fenster) und Raumüberwachungssystemen (Bewegungsmelder in einem bestimmten Raum). Bei beiden Systemen sind die Bewegungsmelder mit einer Zentrale verbunden. Bei Anzeichen eines Einbruchs aktiviert die Zentrale Tonsignale (externe und interne Alarmsignale) und/oder leitet ein Signal an eine externe Zentrale weiter.

Das Label INCERT garantiert die Qualität der Alarmanlage und ihrer Installation. Diese Qualitätsnormen gehen über die gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich hinaus.

Alle Alarmanlagen müssen gewisse gesetzliche Bestimmungen erfüllen, um ein gewisses Qualitätsniveau zu gewährleisten. Der Installateur muss dem Benutzer ein „Handbuch“ übergeben, das dem gesetzlichen Modell entspricht. Der Benutzer muss seine Anlage innerhalb von fünf Tagen bei der lokalen Polizei melden und er muss einen Wartungsvertrag mit einer Schließ- und Wachgesellschaft abschließen usw.