Bei einem Diebstahl müssen Sie den Beweis erbringen, dass ein Einbruch stattgefunden hat. Zu behaupten, der eine oder andere Gegenstand sei verschwunden, wird nicht ausreichen. Legen Sie schlüssige Beweise vor: Belege dafür, dass Ihnen die entwendeten Gegenstände gehörten und Belege für ihren Wert am Schadenstag.

Erstellen Sie sobald wie möglich eine Unterlage mit einer Liste Ihrer Wertgegenstände, der Marke, des Modells, dem Kaufdatum und den Kaufbedingungen sowie ggf. ergänzenden Informationen. Sie ersparen sich damit einen großen Stress, für den Fall, dass Sie die Liste einem Versicherer nach einem Einbruch zukommen lassen müssen. Bewahren Sie die Einkaufrechnungen Ihrer Wertgegenstände, Echtheitszertifikate, eventuell Fotos, eine vom Notar beglaubigte Urkunde über Erbstücke usw. auf, damit Sie die Existenz der verschwundenen Wertgegenstände beweisen können.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und fordern Sie eine Kopie des Protokolls.
  • Benachrichtigen Sie Ihren Versicherer umgehend. Teilen Sie ihm alle Angaben zu dem Schaden und dessen Ausmaß mit. Senden Sie ihm die Liste der gestohlenen Gestände und, insofern möglich, eine Schätzung sowie die Auflistung der Schäden an der Wohnung.
  • Treffen Sie alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen, um einen zweiten Einbruch zu verhindern, wie die Auswechslung des aufgebrochenen Schlosses.
  • Bewahren Sie alle Beweise des Einbruchs (aufgebrochenes Schloss, Kostenanschlag für dringende Reparaturen usw.) auf.