Die wirtschaftliche Invalidität ist der Rückgang der Arbeitsfähigkeit infolge der körperlichen Invalidität. Der wirtschaftliche Invaliditätsgrad wird im Verhältnis zum Verlust der körperlichen Fähigkeit des Versicherten, eine berufliche Aktivität auszuüben, die mit seinen Kenntnissen, Kompetenzen und seiner sozialen Stellung vereinbar ist, bestimmt. Dieser Verlust wird aufgrund ärztlicher Bescheinigungen ermittelt.