Im Schadensfall berücksichtigt der Versicherer den höchsten der beiden Invaliditätsgrade, insofern einer der beiden Grade wenigstens 25 % beträgt. Während der Dauer seiner Invalidität erhält der Versicherte eine im Verhältnis zu seinem Invaliditätsgrad stehende Rente, deren Betrag er bei Vertragsabschluss festgelegt hat. Diese Rente wird monatlich bis zum Ablauf des Schadensfalls und höchstens bis zum Ablauf der Versicherungspolice ausgezahlt. Meistens fällt der Ablauf des Vertrags mit dem normalen Pensionseintrittsalter im Berufssektor des Versicherten zusammen.