• Der anzugebende Betrag muss dem Katalogpreis des Fahrzeugs im Neuzustand entsprechen, ohne Rabatt oder Preisermäßigung beim Kauf, zusätzlich des Preises für Optionen und Ausrüstung. Alle Versicherer versichern nicht alle Optionen.
  • Der anzugebende Betrag muss dem Betrag entsprechen, den die Versicherungsgesellschaft des versicherten Fahrzeugs angegeben hat. Handelt es sich um einen niedrigeren Betrag, zahlt die Gesellschaft bei einem Schadensfall nur einen Teil der fälligen Entschädigung.
    Insofern der angegebene Betrag beispielsweise 80 % des Betrags ausmacht, der angegeben hätte werden müssen, wird dem Versicherten der Schaden nur zu 80 % vergütet.
  • Jede Gesellschaft bestimmt nach eigenem Ermessen die Fälle, in denen sie die Schäden des versicherten Fahrzeugs vergütet. Generell bieten die Gesellschaften zwei Policen an. Die Teilkasko (mehrere Risiken) sieht vor, dass die Versicherungsgesellschaft die am Fahrzeug entstandenen Schäden infolge eines Brands (Explosion, Kurzschluss), Diebstahls, Glasbruchs, eines Zusammenstoßes mit Tieren oder infolge von Naturgewalten (Überschwemmung, Erdbeben, Hagel, Sturm, …) entschädigt.
    Die Vollkasko umfasst zusätzlich die Schäden, die durch einen Unfall oder Vandalismus verursacht worden sind.
  • Die Expertise legt fest, ob das Fahrzeug repariert werden kann oder als Totalschaden zu betrachten ist. Hier unterscheidet man zwischen dem technischen Totalschaden (das Fahrzeug ist infolge der Beschädigung eines wesentlichen Fahrzeugteils nicht mehr verkehrstauglich) und dem wirtschaftlichen Totalschaden (die Reparaturkosten sind zu hoch im Vergleich zum Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadensfalls). In ihrer Police definiert jede Versicherungsgesellschaft den wirtschaftlichen Totalschaden unterschiedlich. Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, zahlt die Gesellschaft die vom Sachverständigen festgelegten Reparaturkosten, einschließlich Mehrwertssteuer.
  • Ein Beispiel

    Wertminderungssatz von 0 % während der ersten sechs Monate, dann 1 % während 54 Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung im Verkehr. Genauer Wert eines Pkws von 15.000 Euro. Totalschaden im 5. Monat: Der Versicherte erhält 15.000 Euro + MwSt. Totalschaden im 24. Monat: Der Versicherte erhält 12.300 Euro + MwSt.

    Der versicherte Wert entspricht dem Wert, der beim Versicherungs- abschluss (siehe unten) anzugeben ist, abzüglich des monatlichen Wertminderungs- satzes. Dieser Satz ist häufig ein Pauschalsatz und nicht vom Zustand des Fahrzeugs oder der Kilometeranzahl abhängig. Jede Versicherungsgesellschaft bietet eine oder mehrere Kombinationen in dieser Hinsicht.
  • Handelt es sich um Unfall- oder Vandalismusschäden, ist in den meisten Fällen eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Meistens beträgt sie 2 oder 3 % des versicherten Betrags. Bei einem Diebstahl wird der Verlust des Fahrzeugs innerhalb von 20 bis 30 Tagen (je nach Vertragsbestimmungen) nach Meldung des Unfalls erstattet. Verschiedene Gesellschaften sehen während der Wartezeit einen Ersatzwagen vor.