Bei einem Unfall schreitet die Versicherungsgesellschaft ein, egal ob der Versicherte im Recht oder Unrecht war. Lohn- und Gehaltsempfänger oder Beamte können ein auf das Privatleben begrenztes Angebot anfragen. Jede Police beschreibt ihre Deckung bei einem Sportunfall oder bei der Nutzung eines Transportmittels (insbesondere das Motorrad) in allen Einzelheiten.