Sowohl die sofortigen Behandlungen als die kurzfristigen und langfristigen Folgen der Untätigkeit können versichert werden.
- Medizinische Kosten: Alle medizinischen Kosten (Arztbesuche, Medikamente, Krankenhaus-, Heilgymnastik-, Schönheitschirurgie-, Prothesen-, Transportkosten während der Behandlung usw.) werden von der Krankenkasse zurückerstattet, und zwar in Höhe des in, der Police angegebenen Betrags und im Allgemeinen abzüglich einer Selbstbeteiligung. Der zu versichernde Betrag wird vom Versicherten frei bestimmt. Meistens schwankt er zwischen 2.500 und 12.500 Euro.
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Ein Beispiel:
La Die Police sieht einen Pauschalbetrag von 30 Euro pro Tag bei voller vorübergehender Arbeitsunfähigkeit vor einer Karenzzeit von 30 Tagen. Nach einem Unfall kann der Versicherte seine Berufstätigkeit während 50 Tagen nicht ausüben. Während der ersten 30 Tagen erhält er nichts (Karenzzeit) und anschließend 600 Euro (30 x 20) für die nächsten 20 Tage. - Manche Versicherungsgesellschaften legen eine Frist für die Entschädigung der VAU fest. Bei einer medizinischen Langzeitbehandlung kann die Zahlung der Entschädigungen unterbrochen werden.
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Ein Beispiel:
Die abgeschlossene Police gibt ein Kapital bei bleibender Invalidität (BI) von 50.000 Euro an. Infolge eines Unfalls behält der Versicherte eine bleibende Invalidität, die vom Sachverständigen auf 25 % festgelegt wird. Er erhält eine Entschädigung von 12.500 Euro, egal wie hoch sein Verlust ist. - Todesfall: Verstirbt der Versicherte, zahlt die Gesellschaft der in der Police genannten Person das vertraglich festgelegte Kapital. Insofern kein Begünstigter bekannt ist, erhalten die Erben das Kapital in dieser Reihenfolge: der Ehepartner (weder getrennt noch geschieden), die Kinder, die anderen gesetzlichen Erben, mit Ausnahme des Staates.