Ausgenommen bei der Mindestgarantie steht es jedem Familienhaftpflichtversicherer zu, die Deckungen seiner Policen sowie seine Prämie selbst zu bestimmen.

  • Für Schäden, die von Tieren, die dem Versicherten gehören, verursacht werden; für die Pferdeversicherung wird häufig eine Zusatzprämie verlangt. Die Versicherung für die meisten wilden Tiere wird verweigert.
  • Für Schäden, die von dem Gebäude, das als Hauptwohnsitz des Versicherten gilt, verursacht werden, sowie Schäden, die infolge von Arbeiten am Haus entstehen.
  • Für Schäden, die von Anpflanzungen in den Gärten und anderen nicht bebauten Grundstücken, die dem Versicherten gehören, verursacht werden. 
  • Für Schäden, die ein versicherter Fußgänger, Radfahrer usw. verursacht. Fährt er ein Moped, werden die Schäden immer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.
  • Für Schäden, die ein Versicherter während seiner Freizeit, beim Basteln oder der Gartenarbeit verursacht. 
  • Nachbarschaftsprobleme
  • Für Schäden, die von Gegenständen, für die ein Versicherter verantwortlich ist, ausgelöst werden.
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