Der Beistandsversicherungsvertrag muss vollständig ausgefüllt sein, sodass Hilfe in fast allen Fällen geboten werden kann. Deshalb wird auch nicht der eher restriktive Begriff „Unfall“ in der Beistandspolice verwendet, sondern „Vorfall“. Beistandspolicen „mit Optionen“ sind nicht zu empfehlen, da die angekündigte Prämie nur sehr beschränkte Hilfe bietet. Ergänzen kann man sie nur durch zahlreiche teure Zusätze. Vergessen Sie nicht zu überprüfen, welche Personen von der abgeschlossenen Versicherung gedeckt sind.